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Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab JeanMonnetStraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.06.2022

Anregung Ortsbeirat

Gefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfen

Details im PARLIS OM_2294_2022
16.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Gefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfen

Details im PARLIS ST_2112_2022
10.04.2024

Antrag Ortsbeirat

Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab JeanMonnetStraße

Details im PARLIS OF_724-9_2024
25.04.2024

Anregung Ortsbeirat

Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab JeanMonnetStraße

Details im PARLIS OM_5434_2024
28.10.2024

Stellungnahme des Magistrats

Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab JeanMonnetStraße

Details im PARLIS ST_1849_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5434 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 10.04.2024

Betreff: Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab Jean-Monnet-Straße Vorgang: OM 2294/22 OBR 9; ST 2112/22 Der Magistrat wird gebeten, die Hügelstraße an der Einmündung zur Jean-Monnet-Straße auf eine Fahrspur zu verengen, um eine sichere Fahrradspur an der nordöstlichen Hügelstraße zur Verfügung zu stellen. Dadurch würde der Bürgersteig nur von den zu Fuß gehenden Passanten genutzt. In seiner Stellungnahme vom 16.09.2022, ST 2112, weist der Magistrat auf die Zweispurigkeit des Autoverkehrs hin, der allerdings nur aus Richtung Eckenheim besteht und durch das herrschende Verkehrsaufkommen nicht zu rechtfertigen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2294
Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2112 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1849
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0