Gefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfen
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Bisheriger Verlauf
10.05.2022
02.06.2022
16.09.2022
25.04.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfen
Details im PARLIS OM_2294_2022Stellungnahme des Magistrats
Gefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfen
Details im PARLIS ST_2112_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab JeanMonnetStraße
Details im PARLIS OM_5434_202410.05.2022
02.06.2022
16.09.2022
Stellungnahme des Magistrats
Gefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfen
Details im PARLIS ST_2112_202225.04.2024
Anregung Ortsbeirat
Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab JeanMonnetStraße
Details im PARLIS OM_5434_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2294 entstanden aus Vorlage: OF 264/9 vom 10.05.2022
Betreff: Gefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfen
Auf der Hügelstraße, vor der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, wird der dort verlaufende Fahrradweg vermeintlich kurzzeitig auf die Fahrbahn der Hügelstraße geführt, um dann - auf Höhe der Hausnummer 50 - wieder auf den Gehweg geführt zu werden. Da genau an dieser Stelle der motorisierte Individualverkehr von der L 3003 auf die Hügelstraße biegt, ist dies keine gute Idee, da die dort einbiegenden Autofahrer keine gute Übersicht haben und zudem häufig recht zügig unterwegs sind. Da dies scheinbar auch den Verkehrsplanern bewusst war, ist der markierte Verlauf des Radwegs mit einer Stange/Poller abgesperrt. Die Radfahrenden sind somit gezwungen, illegalerweise den Fußweg zu befahren, um zum Anschluss des Fahrradwegs bei der Hausnummer 50 zu gelangen. Für Ortsunkundige entsteht zudem eine Gefahrensituation, da die Markierung des Radwegs ja auf die Fahrbahn führt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, auf der Hügelstraße im Bereich Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage bis Hausnummer 50 in westlicher Fahrtrichtung eine Fahrspur für den Radverkehr abzumarkieren und gegen Überfahrungen zu schützen, um eine sichere und legale Radverbindung an dieser Stelle herzustellen. Da der Autoverkehr an dieser Stelle einspurig von der L 3003 auf die Hügelstraße geführt wird, könnte dies über die linke Fahrspur weiterhin ungehindert geschehen, während die Radfahrenden, vorübergehend bis zur Fortsetzung des Radweges auf dem Gehweg, über die rechte Fahrspur geführt werden . Begründung:
Die aktuelle Situation ist verwirrend und gefährlich und sollte dringend geklärt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2112 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5434
Aktenzeichen: 66 0