Gefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine Fahrspur für den Radverkehr auf der Hügelstraße abzumarkieren, um die Gefahrenstelle zu entschärfen. Dies soll eine sichere und legale Radverbindung schaffen, da die aktuelle Situation verwirrend und gefährlich ist.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Auf der Hügelstraße, vor der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, wird der dort verlaufende Fahrradweg vermeintlich kurzzeitig auf die Fahrbahn der Hügelstraße geführt, um dann - auf Höhe der Hausnummer 50 - wieder auf den Gehweg geführt zu werden. Da genau an dieser Stelle der motorisierte Individualverkehr von der L 3003 auf die Hügelstraße biegt, ist dies keine gute Idee, da die dort einbiegenden Autofahrer keine gute Übersicht haben und zudem häufig recht zügig unterwegs sind. Da dies scheinbar auch den Verkehrsplanern bewusst war, ist der markierte Verlauf des Radwegs mit einer Stange/Poller abgesperrt. Die Radfahrenden sind somit gezwungen, illegalerweise den Fußweg zu befahren, um zum Anschluss des Fahrradwegs bei der Hausnummer 50 zu gelangen. Für Ortsunkundige entsteht zudem eine Gefahrensituation, da die Markierung des Radwegs ja auf die Fahrbahn führt.
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, auf der Hügelstraße im Bereich Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage bis Hausnummer 50 in westlicher Fahrtrichtung eine Fahrspur für den Radverkehr abzumarkieren und gegen Überfahrungen zu schützen, um eine sichere und legale Radverbindung an dieser Stelle herzustellen.
Da der Autoverkehr an dieser Stelle einspurig von der L 3003 auf die Hügelstraße geführt wird, könnte dies über die linke Fahrspur weiterhin ungehindert geschehen, während die Radfahrenden, vorübergehend bis zur Fortsetzung des Radweges auf dem Gehweg, über die rechte Fahrspur geführt werden .
Begründung
Die aktuelle Situation ist verwirrend und gefährlich und sollte dringend geklärt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2022OFOF 264/9Gefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2294Gefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfenDirektanregung
- 16. September 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2112Gefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats