Nied: Auskunftsersuchen zur Terminplanung Haltepunkt "Nied Ost"
Stellungnahme des Magistrats
Gerne informiert der Magistrat über den aktuellen Planungsstand des neuen Haltepunkts "Nied-Ost": Ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren für die Bahnübergangsbeseitigung Oeserstraße und den neuen Haltepunkt ist nicht möglich. Die Planfeststellung für die Bahnübergangsbeseitigung Oeserstraße erfolgt nach Hessischem Straßengesetz und wird dementsprechend beim Regierungspräsidium beantragt. Die Planfeststellung für den neuen Haltepunkt "Nied-Ost" ist ein Verfahren nach Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Hierfür ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Genehmigungsbehörde. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass sich die beiden Maßnahmen in sehr unterschiedlichen Planungsphasen befinden: Für die Bahnübergangsbeseitigung Oeserstraße liegt bereits ein Vorplanungsbeschluss vor. Die Planung zum Haltepunkt "Nied-Ost" befindet sich noch vor der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 0). Sobald die entsprechende Planungsvereinbarung unterzeichnet wurde, kann die Grundlagenermittlung beginnen. Der Entwurf der Planungsvereinbarung zum Haltepunkt "Nied-Ost" wurde von der DB Station&Service an den Magistrat übermittelt und wird nun geprüft. Die Inbetriebnahme des neuen Haltepunkts ist aufgrund der Bahnübergangs-Schließzeiten erst nach der Inbetriebnahme der neuen Umgehungsstraße (inklusive dem Neubau einer Eisenbahnüberführung zur finalen Auflassung des Bahnübergangs Oeserstraße) möglich. Hintergrund ist, dass sich die Streckenkapazität der Strecke zwischen Frankfurt Hbf und Frankfurt Höchst durch den zusätzlichen Verkehrshalt einzelner Züge verringert, wenn nicht mit Realisierung des neuen Haltepunktes Nied-Ost auch ein zusätzliches Signal errichtet wird. Dies erfordert allerdings Eingriffe in die Leit- und Sicherungstechnik (LST) des Streckenabschnittes, auf dem sich in unmittelbarer Nähe auch die LST-Anlagen des Bahnübergangs Oeserstraße befinden. Die Inbetriebnahme des Neubaus der Umgehungsstraße inklusive Neubau der Eisenbahnüberführung ist in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre vorgesehen, abhängig von der Erteilung des notwendigen Planrechts durch das EBA.