Ehemaliger Parkplatz An den Schießgärten
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die seinerzeit erfolgten Gespräche wurden durch den Eigentümer der Liegenschaft nicht fortgesetzt. Zu 2. + 3: Derzeit sind dem Magistrat keinerlei inhaltliche Planungen oder Nutzungsideen des Eigentümers bekannt. Der Magistrat wird jedoch mit dem Eigentümer der Liegenschaft Kontakt aufnehmen, um die aktuellen Absichten des Eigentümers in Erfahrung zu bringen. Zu 4.: Die künftigen Nutzungsmöglichkeiten der Liegenschaft richten sich nach dem in diesem Bereich geltenden Planungsrecht. Das maßgebliche Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Mischgebiet, sodass Wohnen und Gewerbe in diesem Gebiet möglich sind. Der Magistrat wird sich in zukünftigen Bauberatungen im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzen, hier eine Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen zu realisieren.