Ehemaliger Parkplatz An den Schießgärten
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anfrage bezüglich des ehemaligen Parkplatzes An den Schießgärten geantwortet. Es sind derzeit keine konkreten Pläne des Eigentümers bekannt, jedoch wird der Magistrat Kontakt aufnehmen, um die Absichten des Eigentümers zu klären. Zukünftige Nutzungsmöglichkeiten richten sich nach dem geltenden Planungsrecht, wobei eine Nutzung mit Schwerpunkt Wohnen angestrebt wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Die seinerzeit erfolgten Gespräche wurden durch den Eigentümer der Liegenschaft nicht fortgesetzt.
Zu 2. + 3:
Derzeit sind dem Magistrat keinerlei inhaltliche Planungen oder Nutzungsideen des Eigentümers bekannt. Der Magistrat wird jedoch mit dem Eigentümer der Liegenschaft Kontakt aufnehmen, um die aktuellen Absichten des Eigentümers in Erfahrung zu bringen.
Zu 4.:
Die künftigen Nutzungsmöglichkeiten der Liegenschaft richten sich nach dem in diesem Bereich geltenden Planungsrecht. Das maßgebliche Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Mischgebiet, sodass Wohnen und Gewerbe in diesem Gebiet möglich sind. Der Magistrat wird sich in zukünftigen Bauberatungen im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzen, hier eine Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen zu realisieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2018VV 920Parkplatz an der Straße An den SchießgärtenAnfrage
- 21. September 2018STST 1861Parkplatz an der Straße An den SchießgärtenStellungnahme
- 31. August 2021OFOF 46/8Ehemaliger Parkplatz An den SchießgärtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. September 2021VV 171Ehemaliger Parkplatz An den SchießgärtenAnfrage
- 18. Februar 2022STST 427Ehemaliger Parkplatz An den SchießgärtenStellungnahme
- 29. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 220 WochenSTST 1937Ehemaliger Parkplatz An den SchießgärtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab