Gebäudeabriss und Erweiterung Fritz Lennig Anlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen zum Abriss des Gebäudes in der Römerstadt 225 eingeleitet, einschließlich der Rückbauarbeiten und der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Ziel ist es, den Abriss gemäß den städtischen Vergaberichtlinien durchzuführen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Am Gebäude In der Römerstadt 225 wurden bereits erste den Abriss vorbereitende Maßnahmen durchgeführt. Dazu zählt der Rückbau der Versorgungsleitungen, die Beauftragung eines Schadstoffgutachtens und die Beantragung der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, da sich das Gebäude im Landschaftsschutzgebiet Zone 1 befindet. Diese Genehmigung wurde im Dezember 2021 erteilt. Der Magistrat wird die Abrissarbeiten gemäß den städtischen Vergaberichtlinien ausschreiben und nach erfolgter Vergabe beauftragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2020STST 1928Was passiert mit Gebäude In der Römerstadt 225?Stellungnahme
- 10. November 2021OFOF 74/8Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-AnlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2021VV 256Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-AnlageAnfrage
- 18. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 434Gebäudeabriss und Erweiterung Fritz Lennig AnlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab