Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-Anlage
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat nach dem Zeitpunkt des Abrisses des maroden Gebäudes In der Römerstadt 225 und der Erweiterung der Fritz-Lennig-Anlage. Diese Maßnahmen sollen die beliebte Grünfläche aufwerten und die Nutzung des Grundstücks optimieren.
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Wann wird das Gebäude In der Römerstadt 225 abgerissen und die Fritz-Lennig-Anlage erweitert?
Kontext
Die Nutzungserlaubnis des Frankfurter Autorentheaters für das kleine marode Gebäude In der Römerstadt 225 ist Ende 2020 abgelaufen. Der Magistrat hat angekündigt, das nunmehr leerstehende Gebäude abzureißen und das Grundstück der Fritz-Lennig-Anlage zuzuschlagen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Planung, weil die beliebte Grünfläche dadurch aufgewertet wird.
Begründung
Vorgang: ST 1928/20 Die Nutzungserlaubnis des Frankfurter Autorentheaters für das kleine marode Gebäude In der Römerstadt 225 ist Ende 2020 abgelaufen. Der Magistrat hat angekündigt, das nunmehr leerstehende Gebäude abzureißen und das Grundstück der Fritz-Lennig-Anlage zuzuschlagen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Planung, weil die beliebte Grünfläche dadurch aufgewertet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2020STST 1928Was passiert mit Gebäude In der Römerstadt 225?Stellungnahme
- 10. November 2021OFOF 74/8Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-AnlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2021Sie sind hierVV 256Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-AnlageAnfrage
- 18. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 434Gebäudeabriss und Erweiterung Fritz Lennig AnlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen