Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke") endlich angehen!
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Brachfläche Hadrianstraße 48 und den damit verbundenen Abfällen. Es wird festgestellt, dass die Fläche in Privatbesitz ist und die zuständigen Behörden bereits Maßnahmen zur Beseitigung der Abfälle ergriffen haben. Es besteht kein Verdacht auf Altlasten, und die Eigentumsverhältnisse lassen keine Initiative zur Veränderung zu.
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Hadrianstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
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Neues zu Hadrianstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu Punkt 1 Die angesprochene Fläche besteht aus 4 Flurstücken. Diese befinden sich in Privatbesitz und sind daher nicht dem öffentlichen Raum der Stadt Frankfurt zuzuschreiben. Zu Punkt 2, 3 und 5 Selbstverständlich ist das Grundstück einer Vielzahl von Ämtern, deren Zuständigkeit betroffen ist, hinlänglich bekannt. Mit dem Eigentümer der Liegenschaft steht das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt in Kontakt. Das Gelände wurde in der Vergangenheit mehrfach und regelmäßig vom Regierungspräsidium, aber auch von weiteren Ämtern der Stadt Frankfurt, überprüft. Abfälle, die im weiteren Verlauf eventuell den Boden und das Grundwasser hätten schädigen können, wurden zeitnah entfernt. Von den zurzeit dort lagernden Abfällen geht gegenwärtig keine Gefahr für die Umwelt aus. In vorgefundenen Farbeimern befindet sich unschädliche Fassadenfarbe. Hier handelt es sich nach Aussage der Unteren Wasserbehörde um Wasser-Partikel-Suspensionen, die grundsätzlich als nicht wassergefährdend anzusehen sind. Ferner wurde von der dafür zuständigen Behörde die Sicherung des Geländes durch eine Umzäunung veranlasst und damit die unzulässige Nutzung bzw. Zugang für weitere Ablagerungen weitgehend unterbunden. Die letzte Begehung am 10. Februar 2021, gemeinsam mit einem Kontrolleur der Bauaufsicht Frankfurt, bestätigte den oben geschilderten Status Quo. Soweit von außen ersichtlich, sind seit dem letzten Ortstermin des RP Darmstadt keine weiteren Abfälle hinzugekommen. Bei allem Verständnis dafür, dass der Anblick des Geländes als störend wahrgenommen wird, muss dem Vorwurf entgegentreten werden, die Behörden hätten seit Jahren nichts unternommen. Das RP Darmstadt versichert, dass sämtliche gesetzlich vorgesehenen, sinnvollen Maßnahmen ergriffen wurden, um die Beseitigung der Abfälle durch den Störer herbeizuführen. Über Details des abfallrechtlichen Verfahrens dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Auskünfte erteilt werden. Abschließend kann festgehalten werden, dass auf dem Grundstück kein Verdacht auf Altlasten aufgrund von früheren betrieblichen Vornutzungen besteht. Schädliche Bodenveränderungen sind derzeit nicht bekannt. - Falls neue Defekte am Zaun bemerkt werden, muss die Bauaufsicht Frankfurt informiert werden. - Bei Betretung durch unbefugte Personen ist die Polizei einzuschalten. Hier könnte der Verdacht auf Hausfriedensbruch bestehen. - Im Falle erneuter Abfälle auf dem Gelände, ist das RP Darmstadt zu informieren. Zu Punkt 4 Eine Initiative ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse - die rechtlich unantastbar sind - nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2021OFOF 625/8Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige „Römerschänke“) endlich angehen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2021VV 1925Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige „Römerschänke“) endlich angehen!Anfrage
- 19. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 877Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke") endlich angehen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab