Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke") endlich angehen!
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert Maßnahmen zum Schutz des Grüngürtels und zur Aufwertung der Brachfläche Hadrianstraße 48. Es wird angeregt, die Fläche für die Bevölkerung zugänglich zu machen und kreative Nutzungsmöglichkeiten zu entwickeln. Ziel ist es, die Fläche zu revitalisieren und die Natur zu schützen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hadrianstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung Römerstadt20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Siedlung Römerstadt: Stillstand bei der Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beenden11.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 2009.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Hadrianstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. ob die Brachfläche Hadrianstraße 48 städtisches (verpachtetes) Eigentum ist oder Privatbesitz; sollte sich die Fläche in Privatbesitz befinden, ist mitzuteilen, ob der Magistrat schon einmal versucht hat, dem Eigentümer ein Kaufangebot zu machen; sollte die Stadt Eigentümerin sein, ist mitzuteilen, ob der Nutzungs- oder Pachtvertrag kündbar ist bzw. bereits gekündigt wurde und wenn nein, warum nicht; 2. was aus den 2015/16 geführten umweltamtlichen Verfahren des Regierungspräsidiums Darmstadt gegen den Nutzer der o. g. Fläche geworden ist, insbesondere, ob der weiteren Beseitigungsanordnung nachgekommen wurde; 3. welche weiteren behördlichen Schritte gegen den Nutzer/ den Eigentümer der Liegenschaft seitdem eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis; insbesondere ist mitzuteilen, ob von Seiten der Stadt auf eine Beseitigung des innerhalb der Liegenschaft und damit im Grüngürtel lagernden Schrotts hingewirkt wurde; 4. welche Initiativen dem Magistrat angezeigt erscheinen, um die Fläche, die zum Schutzgebiet des Grüngürtels gehört und auf der die Anlage von Kleingärten möglich ist, der Bevölkerung zugänglich zu machen. Der Ortsbeirat schlägt hierzu vor, das Grundstück zusammen mit dem benachbarten, bisher als Grillplatz genutzten Arboretum und dem Minigolfplatz zu denken und entsprechende Zielsetzungen für einen verbesserten Naturschutz dort und eine ansprechende Nutzung zu erarbeiten und mitzuteilen; 5. sind auf dem Grundstück Altlasten vorhanden?
Begründung
Seit der letzten Anfrage des Ortsbeirates sind fünf Jahre vergangen. Das eingezäunte Grundstück mit seinen zahlreichen Bäumen erscheint immer noch ungepflegt, das Gebäude der ehemaligen Römerschänke steht verlassen und umwuchert da. Reste eines Campingwagens, eine alte Badewanne und vieles mehr machen aus der Fläche einen Schandfleck im Niddagebiet. Dabei könnte eine Verbindung mit dem benachbarten Arboretum attraktiv sein. Auch die Anlage von Kleingärten wäre nach der Niederlegung des baufälligen Gaststättengebäudes denkbar. Der Ortsbeirat erbittet dringend kreative Überlegungen im Magistrat!
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2021OFOF 625/8Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige „Römerschänke“) endlich angehen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2021Sie sind hierVV 1925Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige „Römerschänke“) endlich angehen!Anfrage
- 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 877Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke") endlich angehen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen