Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen
Stellungnahme des Magistrats
Das Ergebnis der Verkehrszählung liegt unter den notwendigen Verkehrsstärken gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). In der Spitzenstunde trafen 159 Kfz auf 94 Fußgänger:innen. Erforderlich sind mindestens 200 Kfz bei 50 bis 100 Fußgänger:innen. Generell sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen entbehrlich. Ausnahmen sind im Verlauf von ausgewiesenen Schulwegen möglich, dies trifft hier nicht zu. Unabhängig davon könnten die für die Fußgängerüberwege notwendigen Beleuchtungsanlagen nur mit einem enormen baulichen und finanziellen Aufwand errichtet werden. Notwendige Mittel zum Bau des Fußgängerüberwegs sowie der Beleuchtungsanlagen sind derzeit nicht im Haushalt eingestellt. Der Anregung wird aus diesen Gründen nicht entsprochen.