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Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.03.2022

Auskunftsersuchen

Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim)

Details im PARLIS V_353_2022
09.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim)

Details im PARLIS ST_2043_2022
12.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen

Details im PARLIS OM_2733_2022
09.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen

Details im PARLIS ST_41_2023
26.05.2023

Antrag Ortsbeirat

Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen

Details im PARLIS OF_677-2_2023
18.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen

Details im PARLIS OM_4501_2023
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.05.2023, OF 677/2 Betreff: Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen Vorgang: V 353/22 OBR 2; ST 2043/22; OM 2733/22 OBR 2; ST 41/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Leipziger Straße an der Einmündung der Clemensstraße (Höhe Sanitätshaus Raab) einen Zebrastreifen zur Schulwegsicherung umzusetzen. 2.) die Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41, zum Beschluss des Ortsbeirats vom 12.09.2022, OM 2733, "Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen" wird zurückgewiesen. Soweit der Magistrat in seiner Stellungnahme meint, weitere Zebrastreifen seien auf der Leipziger Straße nicht notwendig, da die Leipziger Straße komplett innerhalb einer Tempo-30-Zone liege und daher gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dort in der Regel entbehrlich seien, berücksichtigt der Magistrat nicht adäquat das sehr hohe Verkehrsaufkommen von Fuß-, Rad- und PKW-Verkehr sowie das häufige queren der Fahrbahn durch den Fußverkehr auf der Leipziger Straße als Einkaufsstraße des Stadtteils. Der allgemeine Fußverkehr sollte auch im ersten Drittel der Leipziger Straße durch Fußgängerüberwege an verschiedenen weiteren Stellen geschützt werden, was auf der Leipziger Straße nicht ausschließlich auf Gründen der Schulwegsicherung beschränkt werden kann. 3.) Der Magistrat wird daher bezugnehmend auf seine Stellungnahme vom 09.01.2023 (ST 41) gebeten, nochmals zu den unter Ziffer 2.) angesprochenen Aspekten Stellung zu nehmen.

Begründung:

Zu 1.) Im Schulwegeplan für die neue Grundschule Bockenheim wird in vom 09.09.2022, ST 2043 an der bezeichneten Stelle ein Übergang des Schulweges bezeichnet. Ein Fußgängerübergang fehlt an der Stelle. Die Voraussetzungen eines Fußgängerüberwegs dürften daher aus Sicht des Magistrats gegeben sein. Zu 2.) und 3.) wird ggf. mündlich ergänzt.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 353 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2043 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 677/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 677/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 21 Auf Wusch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 677/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4501 2023 Die Vorlage OF 677/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 3 GRÜNE, FDP und BFF (= Ablehnung)