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Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1: Der OBR 2 stellt lt. OIB 116 für die Sanierung der Bodengedenkplatte € 1.200 zur Verfügung. Die Sanierung der Bodengedenkplatte Alte Bockenheimer Synagoge wurde im Herbst 2021 an die Fa. Kunstguss Eschenburg herangetragen, die deren Zustand im Vorfeld geprüft hat. Ein Angebot für die Sanierung wurde am 1.11.2021 erstellt. Die Reinigung erfolgte am 5.11.2021. Die Rechnung datiert vom 10.11.2021 über € 1172,15 brutto. Die Finanzierung der Gedenkplatte übernimmt lt. OIB 116 der OBR 2 dankenswerter Weise aus dem OBR-Budget. Eine Gedenkveranstaltung fand im November 2021 statt. Zu 2: Der Magistrat begrüßt, dass es in der Regel eine positive Rückmeldung bei Kostenbeteiligungen für Sanierungen oder Instandhaltungen von Gremien gibt. Ortsbeirat und Magistrat arbeiten gleichermaßen für die Bürger und Bürgerinnen, das Geld kommt aus derselben Quelle und ist für das Wohl der in Frankfurt lebenden Menschen gedacht. Die Ortsbeiräte bei der Finanzierung einzubeziehen, geschieht daher im Sinne des produktiven Miteinanders. Die Mittel der Stadt sind begrenzt, die Anzahl der Gedenkstätten, - tafeln und -platten dagegen enorm. Auch hat die Kommune nicht nur den Unterhalt zu zahlen, sondern muss etwa bei Vandalismus, antisemitischen Schmierereien oder Diebstahl zum Teil schnell einschreiten, was zusätzliche Kosten verursacht. Die Ortsbeiräte haben in der Regel diese Kosten nie komplett zu tragen, denn hinter einer Sanierung stecken - unabhängig vom Rechnungsbetrag - viel mehr Arbeit und Kosten, die der Magistrat übernimmt.