Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II
Zusammenfassung
Der Magistrat plant den Ausbau der Jugendhilfe an Schulen, insbesondere an Grundschulen und Gymnasien, um die Schüler:innen und Schulgemeinden zu unterstützen. Die Maßnahmen sollen durch einmalige Mittel in Höhe von 700.000 € für Grundschulen und 1,8 Millionen € für Gymnasien finanziert werden, mit dem Ziel, eine dauerhafte Finanzierung ab 2024/2025 zu sichern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Jugendhilfe in der Schule ist ein zuverlässiger und bewährter Partner zur Begleitung und Stärkung von Schüler:innen sowie von Schulgemeinden. Der Magistrat unterstützt daher in diesem Jahr den Ausbau der Jugendhilfe an Grundschulen mit einmalig 700.000 € und die Jugendhilfe an Gymnasien mit 1.8 Millionen € (was die Gymnasialzweige der kooperativen Gesamtschulen einschließt). Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20. Juli 2023 der Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 107 HGO zur Finanzierung dieser Maßnahmen aus Restmitteln des Bildungsdezernats zugestimmt. Ein entsprechendes Rundschreiben an die Schulen und Träger ist in Vorbereitung.
Mittelfristig ist geplant, alle Grundschulen, die derzeit noch über keine Personalressource verfügen, mit jeweils einer halben Stelle auszustatten und die Kooperativen Gesamtschulen sowie die Hälfte der Gymnasien mit jeweils 2 Stellen auszustatten. Die andere Hälfte der Gymnasien wird in einem zweiten Schritt folgen. Um pädagogische Fachkräfte einstellen zu können, ist jedoch eine dauerhafte Finanzierung notwendig. Der Magistrat bemüht sich vor diesem Hintergrund, die jetzt für 2023 und 2024 beschlossenen Mittel ab dem Doppelhaushalt 2024/2025 ff. zu verstetigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. September 2021OAOA 52Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für GymnasialschülerAnregung
- 4. März 2022BB 120Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für GymnasialschülerMagistratsbericht
- 14. März 2022STST 642Fridays for Future - die Frankfurter Resolution zum Streik für das KlimaStellungnahme
- 6. April 2022OFOF 140/15Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. April 2022OAOA 186Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120Anregung
- 20. Januar 2023OMOM 3394Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen: Otto-Hahn-Schule als kooperative Gesamtschule mit den integrierten Gesamtschulen gleichbehandelnDirektanregung
- 28. April 2023BB 182Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?Magistratsbericht
- 28. April 2023EAEA 75Produktbereich: 18 Soziales Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Mittel für die „Jugendhilfe in der Schule“ für die OttoHahnSchule auch für GyEtatanregung
- 14. Juni 2023OFOF 244/15Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2023OMOM 4132Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?Direktanregung
- 28. August 2023STST 1785Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?Stellungnahme
- 28. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 103 WochenSTST 1772Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler IIStellungnahme
- 19. April 2024EAEA 68Produktbereich: 18 Soziales Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe an der Otto-Hahn-Schule NiederEschbacEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab