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Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?

Vorlagentyp: STMagistrat

Zusammenfassung

Der Magistrat plant den Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen und Gymnasien mit einer einmaligen finanziellen Unterstützung von 2,5 Millionen Euro. Ziel ist es, die Jugendhilfe bedarfsgerecht auszubauen und eine dauerhafte Finanzierung für pädagogische Fachkräfte zu sichern.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Jugendhilfe in der Schule ist ein zuverlässiger und bewährter Partner zur Begleitung und Stärkung von Schüler:innen sowie von Schulgemeinden. Der Magistrat unterstützt daher in diesem Jahr den Ausbau der Jugendhilfe an Grundschulen mit einmalig 700.000 € und die Jugendhilfe an Gymnasien mit 1.8 Millionen € (was die Gymnasialzweige der kooperativen Gesamtschulen einschließt). Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20. Juli 2023 der Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 107 HGO zur Finanzierung dieser Maßnahmen aus Restmitteln des Bildungsdezernats zugestimmt. Ein entsprechendes Rundschreiben an die Schulen und Träger ist in Vorbereitung.

Mittelfristig ist geplant, alle Grundschulen, die derzeit noch über keine Personalressource verfügen, mit jeweils einer halben Stelle auszustatten und die Kooperativen Gesamtschulen sowie die Hälfte der Gymnasien mit jeweils 2 Stellen auszustatten. Die andere Hälfte der Gymnasien wird in einem zweiten Schritt folgen. Um pädagogische Fachkräfte einstellen zu können, ist jedoch eine dauerhafte Finanzierung notwendig. Der Magistrat bemüht sich vor diesem Hintergrund, die jetzt für 2023 und 2024 beschlossenen Mittel ab dem Doppelhaushalt 2024/2025 ff. zu verstetigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. August 2023 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 4132 — Direktanregung vom 16. Juni 2023.

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