Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht auszubauen, da eine Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe dringend erforderlich ist. Es wird erwartet, dass durch diese Maßnahme die Unterstützung für Schüler und Jugendliche verbessert wird.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, zügig den Anregungen vom 03.09.2021, OA 52, vom 29.04.2022, OA 186, vom 20.01.2023, OM 3394, sowie vom 28.04.2023, EA 75, Folge zu leisten.
Begründung
Eine Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe (der Schulsozialarbeit) ist, wie den angegebenen Anregungen entnommen werden kann, absolut nötig. Deswegen sollte der Magistrat zügig handeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 richtete Ortsbeirat 15 diese Direktanregung an den Magistrat. Der Magistrat antwortete am 28. August 2023 mit der Stellungnahme ST 1785. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 10 Wochen.