Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen: Otto-Hahn-Schule als kooperative Gesamtschule mit den integrierten Gesamtschulen gleichbehandeln
Zusammenfassung
Die Ortsbeirat 15 beantragt eine Gleichstellung der Otto-Hahn-Schule mit integrierten Gesamtschulen im Angebot der Jugendhilfe. Dies erfolgt aufgrund des großen Bedarfs an Unterstützung für die SchülerInnen der Schule. Ziel ist es, eine zügige Umsetzung der Unterstützung für alle SchülerInnen zu ermöglichen.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen auf kooperative Gesamtschulen unter Einbeziehung der Gymnasialschülerinnen und -schüler erweitert und die Otto-Hahn-Schule als kooperative Gesamtschule so mit den integrierten Gesamtschulen gleichgestellt wird .
Begründung
Anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 4. November 2022, hatte diese in Aussicht gestellt, die kooperativen Gesamtschulen, und damit auch die Otto-Hahn-Schule, mit den integrierten Gesamtschulen gleichzustellen, um allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit der Unterstützung zu geben. Wie seitens der Schulleitung berichtet wurde, ist die Not an der Schule groß und es muss schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass man Gymnasialschülerinnen und -schüler an kooperativen Gesamtschulen die nötige Hilfe versagt, während sie ihnen an integrierten Gesamtschulen gewährt wird. Hier muss schnell und entschlossen gehandelt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Januar 2023 richtete Ortsbeirat 15 diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 244/15 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 14. Juni 2023. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 28. August 2023 mit der Stellungnahme ST 1784. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 31 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3