Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?

Vorlagentyp: B
22 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant, die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht auszubauen, um die Angebote der Jugendhilfe an verschiedenen Schulen zu stärken. Es wird angestrebt, die Finanzierung und die personellen Ressourcen anzupassen, um eine umfassende Förderung aller Schüler*innen sicherzustellen. Dies soll zu einer Verbesserung der sozialpädagogischen Unterstützung in Schulen führen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Zu 1.

Die Stadt Frankfurt fördert Angebote der Jugendhilfe und sozialpädagogischen Förderung in Schulen im Rahmen der Programme "Jugendhilfe in der Schule", "Jugendhilfe in der Grundschule", "bedarfsgerechte, zusätzliche, sozialpädagogische Angebote (2. Säule)", "Sternpiloten" sowie "Sozialpädagogische Förderung an Beruflichen Schulen". Das Land Hessen setzt in Schulen sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen der "Unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS)" ein. Die Angebote verteilen sich an den unterschiedlichen Schulformen wie folgt: SchulformenGesamtzahlUBUS-AngeboteJugendhilfe-Angebote
Grundschulen747354
Grund- und Hauptschulen222
Grund-, Haupt- und Realschulen333
Förderschulen1605¹
Haupt- und Realschulen222
Realschulen887
Integrierte Gesamtschulen161616
Kooperative Gesamtschulen333
Gymnasien24224²
Berufliche Schulen161516³
Insgesamt164144112

¹ an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Rahmen des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule.

² aktuelle 2. Säule Projekte, mit maximaler Laufzeit von zwei Jahren. Außerdem Projekt Haltekraft an der Bettinaschule.

³ Angebote der Sozialpädagogischen Förderung, im Unterschied zur Jugendhilfe nach SGBVIII.

Zu beachten ist, dass sowohl die UBUS- als auch die Jugendhilfe-Angebote mit unterschiedlichen Personalressourcen bzw. Stundenanteilen ausgestattet sind.

Die Förderprogramme der Jugendhilfe sind personell folgendermaßen aufgestellt: Jugendhilfe in der Schule (weiterführende, allgemeinbildende Schulen): Schüler*innenbis 500500-750über 750
Stellen Jugendhilfe234

Jugendhilfe in der Grundschule: Pro Standort steht unabhängig von der Schüler*innenzahl eine Personalressource von einer halben Stelle (Wochenarbeitszeit 19,5) zur Verfügung. Zusätzlich stehen in jeder Bildungsregion ein bis zwei Fachkräfte für schulstandortübergreifende Angebote bereit.

Die "Sternpiloten" sind ein Kleingruppenangebot an Grundschulen, dass zweimal in der Woche für zwei Stunden stattfindet. Das Projekt/Förderprogramm ist an 44 Standorten implementiert.

Die Angebote der Sozialpädagogischen Förderung an den Beruflichen Schulen sind mit durchschnittlich einer Vollzeitstelle ausgestattet. Die Ressource bemisst sich hier standortspezifisch, anhand der Schüler*innenzahl.

Die städtischen Jugendhilfe-Angebote an Gymnasien im Rahmen der "2. Säule", haben je nach Projektauftrag bzw. Bedarf der Schule eine Laufzeit von drei Wochen bis zu zwei Jahren.

Zu.

2.

Siehe dazu die Antwort auf Frage 1.

Zu 3.

Die Fachkräfte der Jugendhilfe, sowie die UBUS-Kräfte sind in der Regel einem Schulstandort fest zugeordnet und für die Schüler*innen ansprechbar. Der konkrete Einsatz in Angeboten, Projekten und Beratungszeiten wird jeweils standortspezifisch in Rücksprache mit der Schulleitung geplant.

Zu 4.

Die integrierte Bildungsplanung für die kommenden Jahre ist derzeit noch in Arbeit. Sie wird auch Aussagen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfeangebote in Schulen beinhalten. Dies gilt ebenso für das Frankfurter Programm "Zukunft Frankfurter Kinder sichern". Hier wird jeweils eine Empfehlung zur Ausweitung des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" für Gymnasien, sowie ein Rahmenkonzept für "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen", welches sich qualitativ an den Rahmenstandards des Programms "Jugendhilfe in der Schule" orientiert, erarbeitet.

Ein Angebot der Jugendhilfe an Förderschulen befindet sich derzeit in der Ausschreibungsphase und soll Anfang des Schuljahres 2023/24 starten.

Grundsätzlich ist unbestritten, dass alle Schülerinnen und Schüler von Angeboten der Schulsozialarbeit profitieren können. Der jeweilige konkrete Ausbau ist aber von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, darunter auch schulstandortbezogene wie der jeweilige konkrete Bedarf, die bereits vor Ort bestehenden Angebote und die Kooperationsbereitschaft der Schulen. Das Stadtschulamt steht hierzu mit vielen Schulleitungen und dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main in engem Austausch.

Zu 5.

Eine genaue Bezifferung der Kosten hängt von der tariflichen Entwicklung ab sowie von der Frage, was mit einer "flächendeckenden Ausweitung" gemeint ist. Eine Schätzung im Rahmen der obg. Arbeitsgruppe im Programm "Zukunft Frankfurter Kinder sichern" zur Ausweitung der Jugendhilfe auf Gymnasien ergab, dass eine Ausstattung aller bestehenden Frankfurter Gymnasien entsprechend den Standards des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" jährliche Kosten von ca. zehn Millionen Euro verursachen würde. Dabei sind auch die Kooperativen Gesamtschulen, die Integrierten Gesamtschulen mit Gymnasialer Oberstufe sowie die Gymnasialen Oberstufenschulen mit bedacht. Dies würde etwa eine Verdoppelung des bisherigen finanziellen Aufwands für die Jugendhilfe in weiterführenden Schulen bedeuten.

Eine schrittweise Ausstattung von Gymnasien mit lediglich zwei Fachkraftstellen je Standort als Minimallösung würde pro Schule und Jahr Kosten von derzeit ca. 180.000,- € verursachen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. April 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf A 188 zurück — STVV-Anfrage von CDU, beschlossen am 18. Januar 2023. In 22 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf22 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 76 · 22.05.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 9
Sitzung 21 · 01.06.2023
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 21 · 05.06.2023
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 21 · 05.06.2023
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO II, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 38
Beraten
Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 20 · 06.06.2023
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDU1 SPD1 FDPBFF
Ablehnung:
1 LinkeÖkoLinX-ARL1 FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD, 1 FDP und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); bei Abwesenheit 1 SPD, 1 FDP und 1 LINKE.

OBR 4
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO II, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeVoltdFfmBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 21 · 15.06.2023
TO I, TOP 49
Beraten
Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 21 · 15.06.2023
TO I, TOP 33
Beraten
a) Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

OBR 15
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 4132 2023 1. Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 244/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "lehnt den B 182 ab und" ersatzlos gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Auskunftsersuchen V 703 2023 1. Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 790/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
Volt (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

OBR 8
Sitzung 22 · 13.07.2023
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 22 · 13.07.2023
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 23 · 21.09.2023
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen