Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant, die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht auszubauen, um die Angebote der Jugendhilfe an verschiedenen Schulen zu stärken. Es wird angestrebt, die Finanzierung und die personellen Ressourcen anzupassen, um eine umfassende Förderung aller Schüler*innen sicherzustellen. Dies soll zu einer Verbesserung der sozialpädagogischen Unterstützung in Schulen führen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Zu 1.
| Die Stadt Frankfurt fördert Angebote der Jugendhilfe und sozialpädagogischen Förderung in Schulen im Rahmen der Programme "Jugendhilfe in der Schule", "Jugendhilfe in der Grundschule", "bedarfsgerechte, zusätzliche, sozialpädagogische Angebote (2. Säule)", "Sternpiloten" sowie "Sozialpädagogische Förderung an Beruflichen Schulen". Das Land Hessen setzt in Schulen sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen der "Unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS)" ein. Die Angebote verteilen sich an den unterschiedlichen Schulformen wie folgt: Schulformen | Gesamtzahl | UBUS-Angebote | Jugendhilfe-Angebote |
| Grundschulen | 74 | 73 | 54 |
| Grund- und Hauptschulen | 2 | 2 | 2 |
| Grund-, Haupt- und Realschulen | 3 | 3 | 3 |
| Förderschulen | 16 | 0 | 5¹ |
| Haupt- und Realschulen | 2 | 2 | 2 |
| Realschulen | 8 | 8 | 7 |
| Integrierte Gesamtschulen | 16 | 16 | 16 |
| Kooperative Gesamtschulen | 3 | 3 | 3 |
| Gymnasien | 24 | 22 | 4² |
| Berufliche Schulen | 16 | 15 | 16³ |
| Insgesamt | 164 | 144 | 112 |
¹ an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Rahmen des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule.
² aktuelle 2. Säule Projekte, mit maximaler Laufzeit von zwei Jahren. Außerdem Projekt Haltekraft an der Bettinaschule.
³ Angebote der Sozialpädagogischen Förderung, im Unterschied zur Jugendhilfe nach SGBVIII.
Zu beachten ist, dass sowohl die UBUS- als auch die Jugendhilfe-Angebote mit unterschiedlichen Personalressourcen bzw. Stundenanteilen ausgestattet sind.
| Die Förderprogramme der Jugendhilfe sind personell folgendermaßen aufgestellt: Jugendhilfe in der Schule (weiterführende, allgemeinbildende Schulen): Schüler*innen | bis 500 | 500-750 | über 750 |
| Stellen Jugendhilfe | 2 | 3 | 4 |
Jugendhilfe in der Grundschule: Pro Standort steht unabhängig von der Schüler*innenzahl eine Personalressource von einer halben Stelle (Wochenarbeitszeit 19,5) zur Verfügung. Zusätzlich stehen in jeder Bildungsregion ein bis zwei Fachkräfte für schulstandortübergreifende Angebote bereit.
Die "Sternpiloten" sind ein Kleingruppenangebot an Grundschulen, dass zweimal in der Woche für zwei Stunden stattfindet. Das Projekt/Förderprogramm ist an 44 Standorten implementiert.
Die Angebote der Sozialpädagogischen Förderung an den Beruflichen Schulen sind mit durchschnittlich einer Vollzeitstelle ausgestattet. Die Ressource bemisst sich hier standortspezifisch, anhand der Schüler*innenzahl.
Die städtischen Jugendhilfe-Angebote an Gymnasien im Rahmen der "2. Säule", haben je nach Projektauftrag bzw. Bedarf der Schule eine Laufzeit von drei Wochen bis zu zwei Jahren.
Zu.
2.
Siehe dazu die Antwort auf Frage 1.
Zu 3.
Die Fachkräfte der Jugendhilfe, sowie die UBUS-Kräfte sind in der Regel einem Schulstandort fest zugeordnet und für die Schüler*innen ansprechbar. Der konkrete Einsatz in Angeboten, Projekten und Beratungszeiten wird jeweils standortspezifisch in Rücksprache mit der Schulleitung geplant.
Zu 4.
Die integrierte Bildungsplanung für die kommenden Jahre ist derzeit noch in Arbeit. Sie wird auch Aussagen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfeangebote in Schulen beinhalten. Dies gilt ebenso für das Frankfurter Programm "Zukunft Frankfurter Kinder sichern". Hier wird jeweils eine Empfehlung zur Ausweitung des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" für Gymnasien, sowie ein Rahmenkonzept für "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen", welches sich qualitativ an den Rahmenstandards des Programms "Jugendhilfe in der Schule" orientiert, erarbeitet.
Ein Angebot der Jugendhilfe an Förderschulen befindet sich derzeit in der Ausschreibungsphase und soll Anfang des Schuljahres 2023/24 starten.
Grundsätzlich ist unbestritten, dass alle Schülerinnen und Schüler von Angeboten der Schulsozialarbeit profitieren können. Der jeweilige konkrete Ausbau ist aber von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, darunter auch schulstandortbezogene wie der jeweilige konkrete Bedarf, die bereits vor Ort bestehenden Angebote und die Kooperationsbereitschaft der Schulen. Das Stadtschulamt steht hierzu mit vielen Schulleitungen und dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main in engem Austausch.
Zu 5.
Eine genaue Bezifferung der Kosten hängt von der tariflichen Entwicklung ab sowie von der Frage, was mit einer "flächendeckenden Ausweitung" gemeint ist. Eine Schätzung im Rahmen der obg. Arbeitsgruppe im Programm "Zukunft Frankfurter Kinder sichern" zur Ausweitung der Jugendhilfe auf Gymnasien ergab, dass eine Ausstattung aller bestehenden Frankfurter Gymnasien entsprechend den Standards des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" jährliche Kosten von ca. zehn Millionen Euro verursachen würde. Dabei sind auch die Kooperativen Gesamtschulen, die Integrierten Gesamtschulen mit Gymnasialer Oberstufe sowie die Gymnasialen Oberstufenschulen mit bedacht. Dies würde etwa eine Verdoppelung des bisherigen finanziellen Aufwands für die Jugendhilfe in weiterführenden Schulen bedeuten.
Eine schrittweise Ausstattung von Gymnasien mit lediglich zwei Fachkraftstellen je Standort als Minimallösung würde pro Schule und Jahr Kosten von derzeit ca. 180.000,- € verursachen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. April 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf A 188 zurück — STVV-Anfrage von CDU, beschlossen am 18. Januar 2023. In 22 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf22 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD, 1 FDP und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); bei Abwesenheit 1 SPD, 1 FDP und 1 LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
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Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme