Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 fordert Informationen über den Ausbau der Schulsozialarbeit im Ortsbezirk 6. Dies ist notwendig, um die Versorgung an den Schulen im Westen Frankfurts zu bewerten und sicherzustellen, dass die Angebote der Jugendhilfe und sozialpädagogischen Förderung bedarfsgerecht sind.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- An welchen Schulen im Ortsbezirk 6 (nach Schulform sortiert, Angabe der Schülerinnen- und Schülerzahl) finden Angebote der Schulsozialarbeit, der Jugendhilfe an der Schule oder weitere im Bericht B 182 angeführte Angebote statt?
- An welchen Schulennicht und aus welchem Grund?
- Mit wie vielen Stellen bzw. Vollzeitäquivalenten sind diese Angebote ausgestattet?
- Was kostet die Kompensation des fehlenden Ganztagsangebots der Landesregierung die Stadt Frankfurt?
Begründung
Die Angebote der Jugendhilfe und sozialpädagogischer Förderung an den Schulen sind heute unverzichtbar und ein sehr gutes und hilfreiches Angebot zur Begleitung des Schulalltags, den die Stadt Frankfurt den Schulen zur Verfügung stellt. Dass diese Förderung gerade im Westen ein wichtiger Bestandteil an den Schulen ist, hängt nicht nur mit dem Bildungsstatus der Eltern zusammen, sondern auch durch die Vielschichtigkeit ihrer Herkunft und den familiären Situationen. Die Förderung und Unterstützung sind deshalb ein sehr wichtiger Begleiter im Schulalltag. Der Ortsbeirat bittet deshalb um Auskunft, wie gut die Versorgung an den westlichen Schulen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2023BB 182Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?Magistratsbericht
- 11. Juni 2023OFOF 790/6Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebautOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Juli 2023Sie sind hierVV 703Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebautAnfrage
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2128Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebautStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen