Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen,
- An welchen Schulen im Ortsbezirk 6 (nach Schulform sortiert, Angabe der Schüler:innenzahl) finden Angebote der Schulsozialarbeit, der Jugendhilfe an der Schule oder weitere in B182 angeführte Angebote statt?
- An welchen nicht und aus welchem Grund?
- Mit wie vielen Stellen bzw. Vollzeitäquivalenten sind diese Angebote ausgestattet?
- Was kostet die Kompensation des fehlenden Ganztagsangebots der Landesregierung die Stadt Frankfurt?
Begründung
Die Angebote der Jugendhilfe und sozialpädagogischer Förderung an den Schulen sind heute unverzichtbar und ein sehr gutes und hilfreiches Angebot zur Begleitung des Schulalltags, den die Stadt Frankfurt den Schulen zur Verfügung stellt. Dass diese Förderung gerade im Westen ein wichtiger Bestandteil an den Schulen ist, hängt nicht nur mit dem Bildungsstatus der Eltern zusammen, sondern auch durch die Vielschichtigkeit ihrer Herkunft und den familiären Situationen. Die Förderung und Unterstützung sind deshalb ein sehr wichtiger Begleiter im Schulalltag. Der Ortsbeirat bittet deshalb um Auskunft, wie gut die Versorgung an den westlichen Schulen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2023BB 182Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?Magistratsbericht
- 11. Juni 2023Sie sind hierOFOF 790/6Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebautOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Juli 2023VV 703Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebautAnfrage
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2128Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebautStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme