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Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der Weserstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Vom beidseitigen Längsparken im Abschnitt der Weserstraße zwischen der Gutleutstraße und der Münchener Straße sollte aus Sicht des Magistrats mittelfristig abgesehen werden, da hierdurch eine überdurchschnittliche Fahrbahnbreite (ca. 8,00 m i. l. Breite) entsteht. Dies lädt zum "Rasen" ein. Gleichzeitig besteht keine rechtliche Handhabe zur Einführung einer Temporeduzierung (siehe Punkt 2). Ferner sollten hierdurch mittelfristig möglichst viele Parkstände erhalten bleiben, um dem Parkdruck entgegenzuwirken. Nach der seitens des Ortsbeirates 1 signalisierten Zustimmung zur einseitigen Umgestaltung der Parkstände wurde die Verfügung in dieser Form erlassen. Dem Wunsch des Ortsbeirates, das Längsparken in der Weserstraße beidseitig einzurichten, kommt der Magistrat nach, sobald hierzu ein schriftlicher Beschluss des Ortsbeirates vorliegt und die oben aufgeführten Punkte in die Überlegungen einbezogen wurden. Zu 2.: Die Einführung einer Tempo-30 beziehungsweise Tempo-20-Regelung wurde in der Vergangenheit geprüft und verneint. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches ist gemäß § 45 Absatz 1d Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur in Bereichen möglich, in denen ein hohes Aufkommen von zu Fuß Gehenden besteht und die eine Aufenthaltsfunktion aufweisen. Dies trifft für den in Rede stehenden Abschnitt zumindest derzeit nicht zu. Auch die weiteren Anordnungsgründe für Geschwindigkeitsbeschränkungen unter die - nach derzeitiger Rechtslage - innerörtlich grundsätzlich geltenden 50 km/h (Häufung geschwindigkeitsbedingter Unfälle, besondere Gefahrenstellen, schützenswerte Einrichtungen wie Schulen etc.) können nicht erfüllt werden. Zu 3.: Die schraffierten Flächen werden in den entstehenden "Dreiecken" an den jeweiligen Enden der Parktasche angebracht. Hiermit soll verhindert werden, dass sich kleinere Fahrzeuge (Smarts, etc.) an die Enden stellen und den Gehweg tatsächlich einschränken. Bei dem Wort "Stallplätze" handelt es sich um einen Tippfehler. Dies sollte selbstverständlich "Stellplätze" heißen.