Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der Weserstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das beidseitige Längsparken in der Weserstraße mittelfristig abzulehnen, um eine überdurchschnittliche Fahrbahnbreite zu vermeiden, die zum Rasen einlädt. Zudem wird die Einführung einer Geschwindigkeitsreduzierung als rechtlich nicht möglich erachtet.
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Weserstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regeln16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ein Fußgängerüberweg für die Niddastraße16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Weserstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Vom beidseitigen Längsparken im Abschnitt der Weserstraße zwischen der Gutleutstraße und der Münchener Straße sollte aus Sicht des Magistrats mittelfristig abgesehen werden, da hierdurch eine überdurchschnittliche Fahrbahnbreite (ca. 8,00 m i. l. Breite) entsteht. Dies lädt zum "Rasen" ein. Gleichzeitig besteht keine rechtliche Handhabe zur Einführung einer Temporeduzierung (siehe Punkt 2). Ferner sollten hierdurch mittelfristig möglichst viele Parkstände erhalten bleiben, um dem Parkdruck entgegenzuwirken.
Nach der seitens des Ortsbeirates 1 signalisierten Zustimmung zur einseitigen Umgestaltung der Parkstände wurde die Verfügung in dieser Form erlassen.
Dem Wunsch des Ortsbeirates, das Längsparken in der Weserstraße beidseitig einzurichten, kommt der Magistrat nach, sobald hierzu ein schriftlicher Beschluss des Ortsbeirates vorliegt und die oben aufgeführten Punkte in die Überlegungen einbezogen wurden.
Zu 2.:
Die Einführung einer Tempo-30 beziehungsweise Tempo-20-Regelung wurde in der Vergangenheit geprüft und verneint. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches ist gemäß § 45 Absatz 1d Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur in Bereichen möglich, in denen ein hohes Aufkommen von zu Fuß Gehenden besteht und die eine Aufenthaltsfunktion aufweisen. Dies trifft für den in Rede stehenden Abschnitt zumindest derzeit nicht zu. Auch die weiteren Anordnungsgründe für Geschwindigkeitsbeschränkungen unter die - nach derzeitiger Rechtslage - innerörtlich grundsätzlich geltenden 50 km/h (Häufung geschwindigkeitsbedingter Unfälle, besondere Gefahrenstellen, schützenswerte Einrichtungen wie Schulen etc.) können nicht erfüllt werden.
Zu 3.:
Die schraffierten Flächen werden in den entstehenden "Dreiecken" an den jeweiligen Enden der Parktasche angebracht. Hiermit soll verhindert werden, dass sich kleinere Fahrzeuge (Smarts, etc.) an die Enden stellen und den Gehweg tatsächlich einschränken. Bei dem Wort "Stallplätze" handelt es sich um einen Tippfehler. Dies sollte selbstverständlich "Stellplätze" heißen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2023OFOF 778/1Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2023OFOF 788/1Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 21. März 2023OMOM 3772Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeDirektanregung
- 10. Juli 2023STST 1502Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeStellungnahme
- 17. Dezember 2023OFOF 1104/1Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der WeserstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2024VV 831Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der WeserstraßeAnfrage
- 12. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1484Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der WeserstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab