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Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der Weserstraße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
76 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt Auskunft über die geplante Parkplatzmarkierung in der Weserstraße, da die aktuellen Planungen von den vorherigen Beschlüssen abweichen. Ziel ist es, eine sinnvolle Nutzung der Fahrbahnflächen zu gewährleisten und die Gehwege freizuhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Weserstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen:

Dem Ortsbeirat 1 wurde die Planung zur Neumarkierung von Stellplätzen in einem Abschnitt der Weserstraße vorgelegt mit der Bitte um eine möglichst kurzfristige Entscheidung. Die Planungen weichen jedoch ab von den Forderungen, die der Ortsbeirat 1 in seinem Beschluss in OM3772 / 2023 formuliert hatte. Insbesondere wurde bemängelt, dass bei beidseitigem Schrägparken sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege zugeparkt werden. In ST1502 / 2023 beschreibt der Magistrat gar, dass bei Einführung von Längsparken in der Weserstraße breite Fahrbahnflächen entstünden, die einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden müssten.

Nun plant der Magistrat Längsparken, allerdings nur auf einer Straßenseite und teilweise auf dem Gehweg, der eigentlich freigeräumt werden sollte und was offenbar seiner eigenen ST1502 widerspricht.

Dies vorangestellt, möge der Magistrat folgende Fragen beantworten:

  1. Warum richtet der Magistrat nicht beidseitig Längsparken am Fahrbahnrand ein, schafft damit einen angemessenen Fahrbahnquerschnitt und hält gleichzeitig die Gehwege frei?
  2. Wann richtet der Magistrat endlich eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Weserstraße und darüber hinaus in Form von Tempo 30 oder Tempo 20 im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ein? Dann wäre auch Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße möglich.
  3. Was bedeuten die schraffierten Linien auf dem Gehweg vor und hinter der Parkplatzmarkierung und für wen sollen "Stallplätze" geschaffen werden? Pferdefuhrwerke wurden ja bekanntlich vor wenigen Jahrzehnten durch motorisierte Vehikel weitestgehend abgelöst.

Begründung

Parkplatzmarkierung der Weserstraße Vorgang: OM 3772/23 OBR 1, ST 1502/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Dem Ortsbeirat 1 wurde die Planung zur Neumarkierung von Stellplätzen in einem Abschnitt der Weserstraße vorgelegt mit der Bitte um eine möglichst kurzfristige Entscheidung. Die Planungen weichen jedoch ab von den Forderungen, die der Ortsbeirat 1 in seinem Beschluss in OM3772 / 2023 formuliert hatte. Insbesondere wurde bemängelt, dass bei beidseitigem Schrägparken sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege zugeparkt werden. In ST1502 / 2023 beschreibt der Magistrat gar, dass bei Einführung von Längsparken in der Weserstraße breite Fahrbahnflächen entstünden, die einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden müssten. Nun plant der Magistrat Längsparken, allerdings nur auf einer Straßenseite und teilweise auf dem Gehweg, der eigentlich freigeräumt werden sollte und was offenbar seiner eigenen ST1502 widerspricht. Dies vorangestellt, möge der Magistrat folgende Fragen beantworten:

  1. Warum richtet der Magistrat nicht beidseitig Längsparken am Fahrbahnrand ein, schafft damit einen angemessenen Fahrbahnquerschnitt und hält gleichzeitig die Gehwege frei?
  2. Wann richtet der Magistrat endlich eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Weserstraße und darüber hinaus in Form von Tempo 30 oder Tempo 20 im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ein? Dann wäre auch Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße möglich.
  3. Was bedeuten die schraffierten Linien auf dem Gehweg vor und hinter der Parkplatzmarkierung und für wen sollen "Stallplätze" geschaffen werden? Pferdefuhrwerke wurden ja bekanntlich vor wenigen Jahrzehnten durch motorisierte Vehikel weitestgehend abgelöst.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Februar 2023OFOF 778/1Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. März 2023OFOF 788/1Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
  3. 21. März 2023OMOM 3772Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeDirektanregung
  4. 10. Juli 2023STST 1502Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeStellungnahme
  5. 17. Dezember 2023Sie sind hier
    OFOF 1104/1Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der Weserstraße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 16. Januar 2024VV 831Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der WeserstraßeAnfrage
  7. 12. August 2024Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1484Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der WeserstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 32
Angenommen
Auskunftsersuchen V 831 2024 Die Vorlage OF 1104/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
Die Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

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