Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße
Stellungnahme des Magistrats
Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Umgestaltungsmaßnahmen sind nicht ohne Weiteres mit verkehrsbehördlichen Mitteln (Markierung und Beschilderung) umsetzbar. Bei einer Umwandlung der Schrägparkplätze in Längsparkplätze, resultieren daraus große freiwerdende Fahrbahnflächen. Diese sind einer eindeutigen und sinnvollen Funktion zuzuführen. Dabei gilt es, eine Umgestaltung beziehungsweise einen Umbau des ganzen Querschnitts zugunsten des Rad- und Fußverkehrs zu prüfen. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Planung. Wegen der Priorisierung anderer Projekte und den hieraus gebundenen Kapazitäten kann der Magistrat eine zeitnahe Prüfung und Bearbeitung allerdings nicht in Aussicht stellen. Das Bahnhofsviertel ist nicht als Tempo-30 Zone beschildert. In Straßen mit einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (wie im vorliegenden Fall) darf die Einbahnstraße nicht für den Radverkehr im Mischverkehr freigegeben werden. Der Magistrat weist darauf hin, dass für den Radverkehr in Nord-Süd Richtung durch das Bahnhofviertel die Moselstraße, die in der Verlängerung des Holbeinstegs liegt, fahrradfreundlich ausgebaut wird. Hierbei werden die Lichtsignalanlagen so miteinander koordiniert, dass der Radverkehr mit geringen Zeitverlusten die Strecke zurücklegen kann (Grüne Welle für den Radverkehr). Im Bereich der Weserstraße 31-33 ist bereits eine beschilderte Lieferzone vorhanden.