Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Umgestaltungsmaßnahmen in der Weserstraße, die vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurden, als nicht ohne Weiteres umsetzbar eingestuft. Eine umfassende Planung zur Umgestaltung zugunsten des Rad- und Fußverkehrs ist notwendig, jedoch aufgrund anderer priorisierter Projekte nicht zeitnah möglich.
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Weserstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regeln16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ein Fußgängerüberweg für die Niddastraße16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Weserstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Umgestaltungsmaßnahmen sind nicht ohne Weiteres mit verkehrsbehördlichen Mitteln (Markierung und Beschilderung) umsetzbar.
Bei einer Umwandlung der Schrägparkplätze in Längsparkplätze, resultieren daraus große freiwerdende Fahrbahnflächen. Diese sind einer eindeutigen und sinnvollen Funktion zuzuführen. Dabei gilt es, eine Umgestaltung beziehungsweise einen Umbau des ganzen Querschnitts zugunsten des Rad- und Fußverkehrs zu prüfen. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Planung.
Wegen der Priorisierung anderer Projekte und den hieraus gebundenen Kapazitäten kann der Magistrat eine zeitnahe Prüfung und Bearbeitung allerdings nicht in Aussicht stellen.
Das Bahnhofsviertel ist nicht als Tempo-30 Zone beschildert. In Straßen mit einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (wie im vorliegenden Fall) darf die Einbahnstraße nicht für den Radverkehr im Mischverkehr freigegeben werden.
Der Magistrat weist darauf hin, dass für den Radverkehr in Nord-Süd Richtung durch das Bahnhofviertel die Moselstraße, die in der Verlängerung des Holbeinstegs liegt, fahrradfreundlich ausgebaut wird. Hierbei werden die Lichtsignalanlagen so miteinander koordiniert, dass der Radverkehr mit geringen Zeitverlusten die Strecke zurücklegen kann (Grüne Welle für den Radverkehr).
Im Bereich der Weserstraße 31-33 ist bereits eine beschilderte Lieferzone vorhanden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2023OFOF 778/1Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2023OFOF 788/1Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 21. März 2023OMOM 3772Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeDirektanregung
- 10. Juli 2023Sie sind hierSTST 1502Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeStellungnahme
- 17. Dezember 2023OFOF 1104/1Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der WeserstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2024VV 831Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der WeserstraßeAnfrage
- 12. August 2024Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1484Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der WeserstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab