Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße Längsparken zu ermöglichen und Radwege einzurichten, um die Sicherheit für Radfahrende und Fußgänger zu erhöhen. Dies soll die Sicht verbessern und die Verkehrssituation entschärfen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Weserstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Ein Fußgängerüberweg für die Niddastraße16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regeln16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Weserstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem soll zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße auf der rechten (östlichen) Seite ein Radweg oder Radschutzstreifen markiert und rot eingefärbt werden. Das Radfahren ist entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Zwischen Kaiserstraße und Münchner Straße soll der zweite Fahrstreifen entfallen. Die Markierungen (insbesondere an der Kreuzung Münchner Straße) sind anzupassen. Auf der linken (westlichen) Seite soll der Gehweg verbreitert werden, so dass der Gehweg (im blau markierten Bereich) so breit ist wie im südlichen Bereich Ecke Münchner Straße.
Begründung
Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren Pkw und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Diese müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher Pkw passieren und zu Fuß Gehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Ein Radweg bzw. Radschutzstreifen erhöht zudem die Sicherheit für Radfahrende. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2023OFOF 778/1Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2023OFOF 788/1Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 21. März 2023Sie sind hierOMOM 3772Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeDirektanregung
- 10. Juli 2023STST 1502Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der WeserstraßeStellungnahme
- 17. Dezember 2023OFOF 1104/1Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der WeserstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2024VV 831Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der WeserstraßeAnfrage
- 12. August 2024Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1484Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der WeserstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats