Fußgängerampel in der Rennbahnstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Bei einer Fußgängeranforderung von den jeweiligen Gehwegseiten kann gerätetechnisch nicht unterschieden werden, ob zu Fuß Gehende die Rennbahnstraße queren möchten oder nur zur Haltestelle gelangen wollen. Eine der Anregung entsprechende Schaltung hätte somit zur Folge, dass der gesamte Verkehr auf der Rennbahnstraße, Kfz-, Bus- als auch Straßenbahnverkehr gestoppt oder zumindest verzögert wird, auch wenn die anfordernde Person nur zur Haltestelle gelangen möchte. Insgesamt würde ein solcher Eingriff mindestens ein Drittel des Signalumlaufs in Anspruch nehmen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.