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Komposttoiletten für den Seehofparkspielplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In der vorangegangenen Stellungnahme des Magistrats, vom 17.12.2021, ST 2258, wurde dargelegt, dass dem Magistrat die Situation im Seehofpark bekannt ist und die Aufstellung einer barrierefreien Toilette als notwendig erachtet wird. Seitens des Magistrates ist das Amt für Bau und Immobilien für die Erarbeitung des gesamtstädtischen Toilettenkonzeptes zuständig. Dies gilt auch für die öffentlichen Toiletten für den Seehofparkspielplatz. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Konzeptes wird der Magistrat diese Anforderung prüfen. Nach weiterer Abstimmung der Ämter untereinander kann in dieser Sache weiter berichtet werden.