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Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In der Merianstraße ist der Gehweg vor den Hausnummern 24 und 26 sowie 42, nach Berücksichtigung des Schaltkastens, 1,45 m breit. Vor der Hausnummer 44 verbleibt abzüglich der Breite des Schaltkastens eine Restgehwegbreite von 1,60 m. Gehwegparken lässt sich nach den aktuellen Bestimmungen nur noch an Stellen mit einer Restbreite von 2,20 m umsetzen. Ferner ist angesichts des Vorhandenseins eines Schulwegs an dieser Örtlichkeit und der Notwendigkeit, Fußgänger:innen nicht ungesichert auf die Fahrbahn zu zwingen, die Entfernung des Gehwegparkens zu befürworten. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das aufgesetzte Parken auf der Merianstraße zwischen der Elkenbachstraße und der Friedberger Landstraße beidseitig zu beseitigen und das Parken auf der Fahrbahn zu erlauben. Im Umkehrschluss muss allerdings das Parken auf einer Seite der Straße verboten werden, so dass eine ausreichende Restfahrbahnbreite gewährleistet werden kann. In der Merianstraße zwischen dem Bäckerweg und der Fiedberger Landstraße besteht auf der südlichen Seite diagonales Parken. Hier wäre es möglich, das Längsparken ausschließlich auf dem Gehweg anzuordnen. Nach Abzug der Breite für das Gehwegparken (2 m), ist immer noch eine Gehwegbreite von mindestens 3 m gewährleistet. Die Maßnahmen lassen sich grundsätzlich umsetzen, führten jedoch zu einer merklichen Reduzierung des Flächenangebots für den ruhenden KFZ-Verkehr. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um Nachricht, ob und wie die Maßnahme umgesetzt werden soll.