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Wasserturmpark im Europaviertel zügig realisieren

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 1

Anregungstext

Der Magistrat wird gebeten, den Wasserturmpark gemäß des am 23. November 2021 in der Ortsbeiratssitzung vorgestellten Entwurfs zu realisieren, insbesondere mit zusätzlichen Sitzbänken, Tischtennisplatten, einer regelmäßig gemähten Wiese sowie einem asphaltierten Weg entlang des Vonovia-Geländes, sofern folgende Punkte dabei berücksichtigt werden:

  1. Der Stadt dürfen durch eventuell belastetes Erdreich aufgrund der vormaligen Nutzung als Teil des Hauptgüterbahnhofs keine Risiken entstehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Regierungspräsidiums Darmstadt ist dem Ortsbeirat vorzulegen.
  2. Zumindest ein Hauptweg des Parks soll beleuchtet werden, nach Möglichkeit der Weg entlang des Vonovia-Geländes, welcher auch von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden kann.
  3. Es muss eine rechtlich verbindliche Einigung mit der Vonovia bestehen, den als südlichen Eingang vorgesehenen Bereich des Parks, welcher teilweise über das Grundstück der Vonovia verläuft, auf Dauer nutzen zu dürfen, z. B. durch Absicherung mittels Baulast. Diese Einigung muss bei eventuellen Eigentümerwechseln weiterhin Bestand haben.
  4. Nach Möglichkeit sollte die Renovierung des Wasserturms parallel erfolgen, um später keine erneute Baustelle auf dem Gelände zu haben. Dabei sollen ein Stromanschluss sowie nach Möglichkeit Leitungen für sanitäre Einrichtungen berücksichtigt werden.
  5. Nach Möglichkeit soll ein öffentlicher Trinkbrunnen aufgestellt werden, auch um einen Bezug zum ehemaligen Wasserturm herzustellen.
  6. Es müssen Rückzugsmöglichkeiten für Tiere sowie insektenfreundliche Flächen auf Dauer zur Verfügung stehen; gemäß Entwurf entlang des Bahndamms (DB-Gelände).
  7. Bei der Realisierung des Wasserturmparks muss eine baubegleitende Qualitätskontrolle erfolgen, um Mängel wie im Europagarten möglichst zu vermeiden. Im Speziellen sind Blumentopfeffekte bei Bäumen zu vermeiden und die (aufzubringende) Humusschicht muss durch ein Gutachten als geeignet anerkannt werden.
  8. In die Planung soll ein Vertreter des CeBeeF Frankfurt eingebunden werden. Zudem soll dafür Sorge getragen werden, dass bei der Planung der Aspekt der Barrierefreiheit stärkere Berücksichtigung findet. Die in der Sitzung vom
  9. November 2021 vorgestellte Planung ist dahin gehend, unter Beteiligung von Behindertenverbänden, zu überarbeiten.
  10. An der Wegegabelung, von Süden her kommend, soll ein Hinweisschild für den barrierefreien Weg angebracht werden.