Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße M.116 - Bebauungsplan Nr. 496
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Eschersheim/Zaunstraße M 116 - Bebauungsplan Nr. 496 Seit Jahren ist der Bebauungsplan ein Gesprächsthema und auch die Magistratsvorlage M116 konnte bislang keine Klärung schaffen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:
- Ob die Ausbaupläne der DB AG (Ausbau der Main-Weser-Strecke) berücksichtigt wurden. Wenn ja, erbitten wir einen Plan, aus dem dies ersichtlich ist.
- Weshalb ist der Anordnungsbereich lt. Anlage 2 größer als der Bereich des Bebauungsplan 496?
- Bedeutet die Karte des Anordnungsbereichs, das alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den Erschließungskosten beteiligt werden?
- Stimmt es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes 496 ein Weiderecht gibt?
- Ob geplant wird, den Bebauungsplan nach Durchführung der Baulandumlegung zu ändern?
- Was wird angestrebt, wenn einige bzw. mehrere Grundstücks-Eigentümer die Abgabe bzw. Umlegung ablehnen?
- Wie wird der angestrebtem Plan der Grundstücke nach Baulandumlegung aussehen.
- Ist am Ende der Zaunstraße ein Wendehammer geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf die Straße Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann Einbahnstraße in dieser Richtung werden.
- Lt. Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind?
Inhalt
Antrag vom 24.09.2014, OF 820/9
Betreff: Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße M 116 - Bebauungsplan Nr. 496 Seit Jahren ist der Bebauungsplan ein Gesprächsthema und auch die Magistratsvorlage M116 konnte bislang keine Klärung schaffen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:
- Ob die Ausbaupläne der DB AG (Ausbau der Main-Weser-Strecke) berücksichtigt wurden. Wenn ja, erbitten wir einen Plan, aus dem dies ersichtlich ist.
- Weshalb ist der Anordnungsbereich lt. Anlage 2 größer als der Bereich des Bebauungsplan 496?
- Bedeutet die Karte des Anordnungsbereichs, das alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den Erschließungskosten beteiligt werden?
- Stimmt es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes 496 ein Weiderecht gibt?
- Ob geplant wird, den Bebauungsplan nach Durchführung der Baulandumlegung zu ändern?
- Was wird angestrebt, wenn einige bzw. mehrere Grundstücks-Eigentümer die Abgabe bzw. Umlegung ablehnen?
- Wie wird der angestrebtem Plan der Grundstücke nach Baulandumlegung aussehen.
- Ist am Ende der Zaunstraße ein Wendehammer geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf die Straße Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann Einbahnstraße in dieser Richtung werden.
- Lt. Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2014MM 116Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich AltEschersheim/ZaunstraßeMagistratsvortrag
- 24. September 2014Sie sind hierOFOF 820/9Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße M.116 - Bebauungsplan Nr. 496Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 9. Oktober 2014VV 1132Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/ZaunstraßeAnfrage
- 24. November 2014Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1462Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/ZaunstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Punkt 1.: Einstimmige Annahme Rest der Vorlage: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)