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Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße M.116 - Bebauungsplan Nr. 496

Vorlagentyp: OFCDUSPD
20 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Eschersheim/Zaunstraße M 116 - Bebauungsplan Nr. 496 Seit Jahren ist der Bebauungsplan ein Gesprächsthema und auch die Magistratsvorlage M116 konnte bislang keine Klärung schaffen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:

  1. Ob die Ausbaupläne der DB AG (Ausbau der Main-Weser-Strecke) berücksichtigt wurden. Wenn ja, erbitten wir einen Plan, aus dem dies ersichtlich ist.
  2. Weshalb ist der Anordnungsbereich lt. Anlage 2 größer als der Bereich des Bebauungsplan 496?
  3. Bedeutet die Karte des Anordnungsbereichs, das alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den Erschließungskosten beteiligt werden?
  4. Stimmt es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes 496 ein Weiderecht gibt?
  5. Ob geplant wird, den Bebauungsplan nach Durchführung der Baulandumlegung zu ändern?
  6. Was wird angestrebt, wenn einige bzw. mehrere Grundstücks-Eigentümer die Abgabe bzw. Umlegung ablehnen?
  7. Wie wird der angestrebtem Plan der Grundstücke nach Baulandumlegung aussehen.
  8. Ist am Ende der Zaunstraße ein Wendehammer geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf die Straße Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann Einbahnstraße in dieser Richtung werden.
  9. Lt. Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind?

Inhalt

Antrag vom 24.09.2014, OF 820/9

Betreff: Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße M 116 - Bebauungsplan Nr. 496 Seit Jahren ist der Bebauungsplan ein Gesprächsthema und auch die Magistratsvorlage M116 konnte bislang keine Klärung schaffen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:

  1. Ob die Ausbaupläne der DB AG (Ausbau der Main-Weser-Strecke) berücksichtigt wurden. Wenn ja, erbitten wir einen Plan, aus dem dies ersichtlich ist.
  2. Weshalb ist der Anordnungsbereich lt. Anlage 2 größer als der Bereich des Bebauungsplan 496?
  3. Bedeutet die Karte des Anordnungsbereichs, das alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den Erschließungskosten beteiligt werden?
  4. Stimmt es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes 496 ein Weiderecht gibt?
  5. Ob geplant wird, den Bebauungsplan nach Durchführung der Baulandumlegung zu ändern?
  6. Was wird angestrebt, wenn einige bzw. mehrere Grundstücks-Eigentümer die Abgabe bzw. Umlegung ablehnen?
  7. Wie wird der angestrebtem Plan der Grundstücke nach Baulandumlegung aussehen.
  8. Ist am Ende der Zaunstraße ein Wendehammer geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf die Straße Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann Einbahnstraße in dieser Richtung werden.
  9. Lt. Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116 Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juli 2014MM 116Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich AltEschersheim/ZaunstraßeMagistratsvortrag
  2. 24. September 2014Sie sind hier
    OFOF 820/9Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße M.116 - Bebauungsplan Nr. 496
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  3. 9. Oktober 2014VV 1132Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/ZaunstraßeAnfrage
  4. 24. November 2014Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1462Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/ZaunstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 34 · 09.10.2014
TO I, TOP 4
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1132 2014 1. a) Die Vorlage M 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 820/9 wird als Eilanfrage gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 GOOBR an den Magistrat beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2 / Rest)
Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Punkt 1.: Einstimmige Annahme Rest der Vorlage: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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