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Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 09.10.2014, V 1132 entstanden aus Vorlage: OF 820/9 vom 24.09.2014

Betreff: Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße Vorgang: M 116/14 Seit Jahren ist der Bebauungsplan Nr. 496 ein Gesprächsthema und auch die Magistratsvorlage M 116 konnte bislang keine Klärung schaffen. Der Magistrat wird daher um Auskunft gebeten:

  1. Wurden die Ausbaupläne der DB AG (Ausbau der Main-Weser-Strecke) berücksichtigt? Wenn ja, wird ein Plan, aus dem dies ersichtlich ist, erbeten.
  2. Weshalb ist der Anordnungsbereich laut Anlage 2 größer als der Bereich des Bebauungsplan Nr. 496?
  3. Bedeutet die Karte des Anordnungsbereichs, dass alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den Erschließungskosten beteiligt werden?
  4. Stimmt es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 496 ein Weiderecht gibt?
  5. Wird geplant, den Bebauungsplan nach Durchführung der Baulandumlegung zu ändern?
  6. Was wird angestrebt, wenn einige beziehungsweise mehrere Grundstückseigentümer die Abgabe beziehungsweise Umlegung ablehnen?
  7. Wie wird der angestrebte Plan der Grundstücke nach der Baulandumlegung aussehen?
  8. Ist am Ende der Zaunstraße ein Wendehammer geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf der Straße Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann Einbahnstraße in dieser Richtung werden.
  9. Laut Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juli 2014MM 116Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich AltEschersheim/ZaunstraßeMagistratsvortrag
  2. 24. September 2014OFOF 820/9Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße M.116 - Bebauungsplan Nr. 496Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  3. 9. Oktober 2014Sie sind hier
    VV 1132Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße
    Anfrage
  4. 24. November 2014Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1462Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/ZaunstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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