Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116
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Anregung vom 06.11.2014, OA 574 entstanden aus Vorlage: OF 849/9 vom 06.11.2014
Betreff: Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116 Bedingt durch die schnell steigende Einwohnerzahl in Frankfurt am Main ist Bedarf an zusätzlichem Wohnraum entstanden, wobei sich der Bedarf inzwischen auf den Geschosswohnungsbau und hier besonders auf altengerechte Wohnungen und Studentenwohnungen verschoben hat. Der Bebauungsplan Nr. 496 aus dem Jahr 1987 sieht Baufenster für ein Einfamilienhaus, drei Zweifamilienhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser vor, somit insgesamt für ca. 13 Familien. Die überwiegende Mehrzahl der Eigentümer ist sich einig. Sie bitten um ein vereinfachtes Verfahren mit Verschiebung der Baufenster derart, dass eine Bebauung innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen erfolgen und eine Baulandumlegung entfallen kann. Nach dem zurzeit gültigen Bebauungsplan wird keiner bauen, die Eigentümer möchten jedoch einen Gegenvorschlag darlegen, der die Möglichkeit bietet, mehr Wohnraum zu schaffen, was den heutigen Bedürfnissen der Stadt Frankfurt am Main gerecht wird. Die Eigentümer haben ein Abstimmungsgespräch mit dem Stadtplanungsamt über ihre Vorstellungen zu einer geänderten Bebauung vereinbart und bereits signalisiert, dass einige auch bereit wären, auf ihrem Grundstück kurzfristig eine Bebauung auszuführen. Die Mehrheit ist bereit, einen Teil ihrer Grundstücke an die Stadt zum Bau der Straße zu verkaufen. Da ein Teil der Grundstücke von der Straße Alt-Eschersheim her erschlossen ist, könnte der Bau der Straße verschoben werden, bis der Bau der Stützmauer für die Bahnstraße abgeschlossen ist. Die Grundstücke, deren Eigentümer bereit wären zu bauen, sind von der Straße Alt-Eschersheim her erschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116, w ird zurückgestellt, bis Gespräche des Magistrats mit allen Beteiligten stattgefunden haben, in denen die Eigentümer bzw. deren Vertreter ihre Vorschläge darlegen konnten, wie ohne eine Baulandumlegung durch Abgabe der Flächen für die Straße und eine Veränderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren mehr Wohnfläche entstehen kann, und gleichzeitig die Zusage zur schnellstmöglichen Bebauung seitens der Eigentümer, die bereit sind zu bauen, vorliegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2014MM 116Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich AltEschersheim/ZaunstraßeMagistratsvortrag
- 6. November 2014Sie sind hierOAOA 574Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116Anregung
- 6. November 2014OFOF 849/9Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/ZaunstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER, FDP, SPD
- 4. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 640Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt Eschersheim/ZaunstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 116 = Annahme im Rahmen OA 574, OA 574 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 116 = Ablehnung, OA 574 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie Piraten (= Annahme im Rahmen OA 574) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)