Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße
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im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße Bedingt durch die schnell steigende Einwohnerzahl in Frankfurt am Main ist Bedarf an zusätzlichem Wohnraum entstanden, wobei sich der Bedarf inzwischen auf den Geschosswohnungsbau und hier besonders auf altengerechte und Studentenwohnungen verschoben hat. Der Bebauungsplan Nr. 496 aus 1987 sieht Baufenster für ein Einfamilienhaus, zwei Zweifamilienhäuser und drei Mehrfamilienhäuser vor, somit insgesamt für ca. 13 Familien. Die überwiegende Mehrzahl der Eigentümer ist sich einig. Sie bitten um ein vereinfachtes Verfahren mit Verschiebung der Baufenster derart, dass eine Bebauung innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen erfolgen und eine Baulandumlegung entfallen kann. Nach dem zurzeit gültigen B-Plan wird keiner bauen, die Eigentümer möchten jedoch einen Gegenvorschlag darlegen, der die Möglichkeit bietet, mehr Wohnraum zu schaffen, was den heutigen Bedürfnissen der Stadt Frankfurt am Main gerecht wird. Die Eigentümer haben ein Abstimmungsgespräch mit dem Planungsamt über ihre Vorstellungen zu einer geänderten Bebauung vereinbart und bereits signalisiert, dass einige auch bereit wären, auf Ihrem Grundstück kurzfristig eine Bebauung auszuführen. Die Mehrheit ist bereit, einen Teil ihrer Grundstücke an die Stadt zum Bau der Straße zu verkaufen. Da ein Teil der Grundstücke von der Straße Alt-Eschersheim her erschlossen ist, könnte der Bau der Straße verschoben werden, bis der Bau die Stützmauer für die Bahnstraße abgeschlossen ist. Die Grundstücke, deren Eigentümer bereit wären zu bauen, sind von der Straße Alt-Eschersheim her erschlossen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen,
- Der Vortrag des Magistrats M116 vom 04.07.2014 wird zurückgestellt bis
- Gespräche des Magistrats mit allen Beteiligten stattgefunden haben, in denen die Eigentümer bzw. deren Vertreter den Ämtern ihre Vorschläge darlegen konnten, wie ohne eine Baulandumlegung durch Abgabe der Flächen für die Straße und eine Veränderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren mehr Wohnfläche entstehen kann und gleichzeitig die Zusage zur schnellstmöglichen Bebauung seitens der Eigentümer, die bereit sind zu bauen, gegeben wird.
Inhalt
Antrag vom 06.11.2014, OF 849/9
Betreff: Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße Bedingt durch die schnell steigende Einwohnerzahl in Frankfurt am Main ist Bedarf an zusätzlichem Wohnraum entstanden, wobei sich der Bedarf inzwischen auf den Geschosswohnungsbau und hier besonders auf altengerechte und Studentenwohnungen verschoben hat. Der Bebauungsplan Nr. 496 aus 1987 sieht Baufenster für ein Einfamilienhaus, zwei Zweifamilienhäuser und drei Mehrfamilienhäuser vor, somit insgesamt für ca. 13 Familien. Die überwiegende Mehrzahl der Eigentümer ist sich einig. Sie bitten um ein vereinfachtes Verfahren mit Verschiebung der Baufenster derart, dass eine Bebauung innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen erfolgen und eine Baulandumlegung entfallen kann. Nach dem zurzeit gültigen B-Plan wird keiner bauen, die Eigentümer möchten jedoch einen Gegenvorschlag darlegen, der die Möglichkeit bietet, mehr Wohnraum zu schaffen, was den heutigen Bedürfnissen der Stadt Frankfurt am Main gerecht wird. Die Eigentümer haben ein Abstimmungsgespräch mit dem Planungsamt über ihre Vorstellungen zu einer geänderten Bebauung vereinbart und bereits signalisiert, dass einige auch bereit wären, auf Ihrem Grundstück kurzfristig eine Bebauung auszuführen. Die Mehrheit ist bereit, einen Teil ihrer Grundstücke an die Stadt zum Bau der Straße zu verkaufen. Da ein Teil der Grundstücke von der Straße Alt-Eschersheim her erschlossen ist, könnte der Bau der Straße verschoben werden, bis der Bau die Stützmauer für die Bahnstraße abgeschlossen ist. Die Grundstücke, deren Eigentümer bereit wären zu bauen, sind von der Straße Alt-Eschersheim her erschlossen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen,
- Der Vortrag des Magistrats M116 vom 04.07.2014 wird zurückgestellt bis
- Gespräche des Magistrats mit allen Beteiligten stattgefunden haben, in denen die Eigentümer bzw. deren Vertreter den Ämtern ihre Vorschläge darlegen konnten, wie ohne eine Baulandumlegung durch Abgabe der Flächen für die Straße und eine Veränderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren mehr Wohnfläche entstehen kann und gleichzeitig die Zusage zur schnellstmöglichen Bebauung seitens der Eigentümer, die bereit sind zu bauen, gegeben wird.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2014MM 116Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich AltEschersheim/ZaunstraßeMagistratsvortrag
- 6. November 2014Sie sind hierOFOF 849/9Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/ZaunstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER, FDP, SPD
- 6. November 2014OAOA 574Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116Anregung
- 4. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 640Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt Eschersheim/ZaunstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und fraktionslos zu 3. CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und fraktionslos