Regelmäßige Verkehrskontrollen im Schwanheimer Unterfeld - Reaktivierung der Institution eines Feldschützen
Begründung
Schwanheimer Unterfeld - Reaktivierung der Institution eines Feldschützen Vorgang: ST 1139/09; OM 451/11 OBR 6; ST 84/12 In der Stellungnahme ST 84 aus dem Jahr 2012 wird auf die Anfrage des Ortsbeirats OM 451 unter Punkt 3 (der Magistrat soll prüfen und berichten, durch welche geeigneten Maßnahmen die Benutzung der kleinen Wege im Schwanheimer Unterfeld durch Kraftfahrzeuge verhindert werden kann?) durch den Magistrat mitgeteilt, "die vorhandene Beschilderung untersagt das Befahren der Wege für KFZ aller Art, mit Ausnahme von landwirtschaftlichem Verkehr und Radfahrern. Darüber hinaus können Kleingartenbesitzer mit Ausnahmegenehmigung ebenfalls diese Wege nutzen. Eine Sperrung, welche das Befahren von Kraftfahrzeugen verhindern könnte, ist daher nicht angemessen." Auch mit der Stellungnahme ST 1139 wird dem Ortsbeirat mitgeteilt, was er schon weiß, dass eine entsprechende Beschilderung, die das unerlaubte Befahren verhindern soll, vor Ort angebracht wurde. Trotzdem erreichen den Ortsbeirat immer wieder Hinweise, dass ein permanenter Verkehr im Unterfeld zu beobachten ist. Dieser Verkehr könne nicht durch die den vorhandenen landwirtschaftlichen Verkehr sowie die Kleingartenbesitzer mit Ausnahmegenehmigung stammen. Hieraus erwächst dann die Forderung nach Kontrollen oder Maßnahmen zur Verhinderung unerlaubten Verkehrs. Wenn also wie in der ST 84 aus 2012 (s. o.) dargestellt, keine weiteren Beschilderungs- oder auch Sperrmaßnahmen angemessen sind, so bleibt nur die Maßnahme der regelmäßigen Kontrolle der bisher umgesetzten Maßnahmen (Beschilderung).