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Regelmäßige Verkehrskontrollen im Schwanheimer Unterfeld

Vorlagentyp: STMagistrat
227 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1652

Betreff: Regelmäßige Verkehrskontrollen im Schwanheimer Unterfeld Das Schwanheimer Unterfeld verbindet die Stadtteile Schwanheim und Höchst. Es handelt sich um Landschaftsschutzgebiet der Zone II und teilweise um Naturschutzgebiet. Daher ist auch das Befahren durch Zeichen 250 StVO untersagt, lediglich landwirtschaftlicher Verkehr und Radfahrer sind davon ausgenommen. Einige Bereiche sind zusätzlich mit "Anlieger frei" beschildert. So kann der Höchster Weg von Schwanheim aus kommend durch Anlieger geradeaus bis zu dem Bootsbauer befahren werden oder nach links bis zu dem Anglerverein. Der weitere Verlauf in Richtung Bohlenweg und der Pflugsweg in Richtung Leunastraße sind nur für den landwirtschaftlichen Verkehr und Radfahrer freigegeben. Rollerfahrer nutzen das Schwanheimer Unterfeld gerne als Abkürzung ihres Weges zwischen Schwanheim und Höchst, da diese die Schnellstraße mit dem Roller nicht befahren dürfen und sonst einen großen Umweg in Kauf nehmen müssten. Durch Autos wird der Weg in der Regel nicht zur Durchfahrt genutzt, da für sie die Schnellstraße die bessere Option darstellt. Es wird jedoch immer wieder festgestellt, dass Fahrzeuge von der Leunastraße in den Pflugsweg einbiegen. Fahrzeuge werden zumeist direkt am Anfang des Pflugswegs abgestellt, die Fahrer führen dann ihre Hunde im Schwanheimer Unterfeld aus oder bringen Angehörige zu den dortigen Vereinen bzw. holen diese dort ab. Nur wenige Fahrzeuge fahren bis zum Bohlenweg. Bei diesen handelt es sich dann in der Regel um Grundstückseigentümer, die das Fahrzeug an ihrem Garten entladen möchten. Teilweise sind die Fahrer hier im Besitz einer Ausnahmegenehmigung. Durch die Stadtpolizei wird das Schwanheimer Unterfeld mehrmals täglich angefahren. Fahrzeuge, die im durch Zeichen 250 StVO gesperrten Bereich ohne Ausnahmegenehmigung parken, werden nach der StVO verwarnt. Fahrzeuge im Naturschutzgebiet werden nach dem Hessischen Naturschutzgesetz angezeigt. Nur selten werden Fahrzeuge tatsächlich fahrend angetroffen. Wenn dies der Fall ist, werden diese angehalten, kontrolliert und nach einem Aufklärungsgespräch wird eine entsprechende Anzeige gefertigt. Somit wurden in diesem Jahr bislang 254 Verfahren durch die Bußgeldstelle eröffnet. Eine bauliche Veränderung gestaltet sich schwierig, da die Wege für große landwirtschaftliche Maschinen befahrbar bleiben müssen. Die bestehende Regelung erfolgte u. a. auf Grund der Beschwerde eines Garten- und Landschaftsbauers aus dem Kelsterbacher Weg, der die Leunastraße sonst nicht mehr hätte queren können. Das Regierungspräsidium Darmstadt trug diese Entscheidung mit. Das Anbringen von Pollern oder Schranken ist aus diesem Grund nicht möglich. Das Zeichen 250 StVO aus Richtung Leunastraße wurde auf Veranlassung der Stadtpolizei bereits im vergangenen Jahr versetzt, so dass es nun aus beiden Richtungen der Leunastraße gut zu erkennen ist. Dies brachte bereits eine leichte Verbesserung und vor allem eine größere Rechtssicherheit beim Einschreiten. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Schwanheimer Unterfeld bereits jetzt schon engmaschig überwacht wird. Die Abstellung von Personal ausschließlich für diese Überwachungsaufgaben oder gar die Einrichtung einer "Überwachungsstelle" ist im Hinblick auf die Aufgaben- und Auftragsvielfalt der Stadtpolizei des Ordnungsamtes nicht zu rechtfertigen und scheidet daher aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. August 2009STST 1139Unerlaubte Einfahrt ins Schwanheimer Unterfeld erschwerenStellungnahme
  2. 25. Oktober 2011OMOM 451Wege im Schwanheimer UnterfeldDirektanregung
  3. 13. Januar 2012STST 84Wege im Schwanheimer UnterfeldStellungnahme
  4. 27. Juni 2013OFOF 776/6Regelmäßige Verkehrskontrollen im Schwanheimer Unterfeld - Reaktivierung der Institution eines FeldschützenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 27. August 2013OMOM 2373Regelmäßige Verkehrskontrollen im Schwanheimer UnterfeldDirektanregung
  6. 6. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 227 Wochen
    STST 1652Regelmäßige Verkehrskontrollen im Schwanheimer Unterfeld
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen