Unerlaubte Einfahrt ins Schwanheimer Unterfeld erschweren
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Besonders bei schönen Wetterlagen und an Wochenenden ist zu beobachten, dass immer wieder Menschen mit dem Auto in den Pflugsweg einbiegen - die Einfahrt ist jedoch durch Verkehrszeichen reglementiert -, um in der Nähe des Bohlenweges zu parken und dann spazieren zu gehen. Die notwendigen Maßnahmen sollten einvernehmlich mit den Anliegern, zum Beispiel mit betroffenen Landwirten, vorgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2009, ST 1139 Aktenzeichen: 32 1
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2009, OM 3252
entstanden aus Vorlage: OF 1159/6 vom 03.05.2009
Betreff:
Unerlaubte Einfahrt ins Schwanheimer Unterfeld erschweren
Der Magistrat wird gebeten, die unerlaubte Einfahrt von der Leunabrücke kommend in den Pflugsweg durch geeignete Maßnahmen wie deutlichere Beschilderung und Kontrollen zu verhindern.
Begründung:
Besonders bei schönen Wetterlagen und an Wochenenden ist zu beobachten, dass immer wieder Menschen mit dem Auto in den Pflugsweg einbiegen - die Einfahrt ist jedoch durch Verkehrszeichen reglementiert -, um in der Nähe des Bohlenweges zu parken und dann spazieren zu gehen.
Die notwendigen Maßnahmen sollten einvernehmlich mit den Anliegern, zum Beispiel mit betroffenen Landwirten, vorgenommen werden.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2009OFOF 1159/6Unerlaubte Einfahrt ins Schwanheimer Unterfeld erschwerenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 19. Mai 2009Sie sind hierOMOM 3252Unerlaubte Einfahrt ins Schwanheimer Unterfeld erschwerenDirektanregung
- 3. August 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1139Unerlaubte Einfahrt ins Schwanheimer Unterfeld erschwerenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats