Wege im Schwanheimer Unterfeld
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Leunastraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Der Raserei im Höchster Westend ein Ende setzen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schwanheim: Leunastraße zwischen B40 und Leunabrücke15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Leunastraße per E-MailBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wege im Schwanheimer Unterfeld (zwischen Leunastraße, Main und B40a) zu beschildern, 2. die Wege, soweit notwendig, zu sanieren, 3. zu prüfen und zu berichten, durch welche geeigneten Maßnahmen die Benutzung der kleinen Wege (z.B. Fluxweg) durch Kraftfahrzeuge verhindert werden kann. Begründung: Die Wege im Schwanheimer Unterfeld sind teilweise in einem sehr schlechten Zustand und können nur noch eingeschränkt genutzt werden. Eine Erneuerung der Oberfläche erscheint deshalb bei einigen Wegen mehr als geboten. Wegen der dadurch erhöhten Unfallgefahr muss somit auch verstärkt mit Unfällen gerechnet werden. Um Rettungskräfte zu möglichen Unfallorten zu rufen, ist es erforderlich, dass die Wege entsprechend beschildert sind. Weiterhin ist festzustellen, dass die Wege im Schwanheimer Unterfeld auch von Kraftfahrzeugen genutzt werden, was dazu führt, dass sich die Wege immer weiter verschlechtern und somit nicht mehr oder nur unter erheblicher Anstrengung von Fahrradfahrern oder Fußgängern benutzt werden können. Es stellt sich daher die Frage, wie es ermöglicht werden kann, den Kfz-Verkehr im Schwanheimer Unterfeld zu reduzieren, ohne dabei die berechtigten Interessen der Eigentümer und/oder Pächter zu beeinträchtigen.
Inhalt
Antrag vom 30.09.2011, OF 146/6
Betreff: Wege im Schwanheimer Unterfeld
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wege im Schwanheimer Unterfeld (zwischen Leunastraße, Main und B40a) zu beschildern, 2. die Wege, soweit notwendig, zu sanieren, 3. zu prüfen und zu berichten, durch welche geeigneten Maßnahmen die Benutzung der kleinen Wege (z.B. Fluxweg) durch Kraftfahrzeuge verhindert werden kann.
Begründung: Die Wege im Schwanheimer Unterfeld sind teilweise in einem sehr schlechten Zustand und können nur noch eingeschränkt genutzt werden. Eine Erneuerung der Oberfläche erscheint deshalb bei einigen Wegen mehr als geboten. Wegen der dadurch erhöhten Unfallgefahr muss somit auch verstärkt mit Unfällen gerechnet werden. Um Rettungskräfte zu möglichen Unfallorten zu rufen, ist es erforderlich, dass die Wege entsprechend beschildert sind. Weiterhin ist festzustellen, dass die Wege im Schwanheimer Unterfeld auch von Kraftfahrzeugen genutzt werden, was dazu führt, dass sich die Wege immer weiter verschlechtern und somit nicht mehr oder nur unter erheblicher Anstrengung von Fahrradfahrern oder Fußgängern benutzt werden können. Es stellt sich daher die Frage, wie es ermöglicht werden kann, den Kfz-Verkehr im Schwanheimer Unterfeld zu reduzieren, ohne dabei die berechtigten Interessen der Eigentümer und/oder Pächter zu beeinträchtigen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. August 2009STST 1139Unerlaubte Einfahrt ins Schwanheimer Unterfeld erschwerenStellungnahme
- 30. September 2011Sie sind hierOFOF 146/6Wege im Schwanheimer UnterfeldOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Oktober 2011OMOM 451Wege im Schwanheimer UnterfeldDirektanregung
- 13. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 84Wege im Schwanheimer UnterfeldStellungnahme
- 27. Juni 2013OFOF 776/6Regelmäßige Verkehrskontrollen im Schwanheimer Unterfeld - Reaktivierung der Institution eines FeldschützenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. August 2013OMOM 2373Regelmäßige Verkehrskontrollen im Schwanheimer UnterfeldDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, LINKE., REP und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)