Vorgesehener Bebauungsplan 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung
Begründung
den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und ggf. welche Gärtnereien er bereits kontaktiert hat; wie sich die einzelnen Gärtnerei-Besitzer zu den Umzugsplänen stellen; wie sich die Größenverhältnisse der vorhandenen (evtl. gepachteten) Flächen zu den vorgesehenen Ersatzflächen darstellen; wo die angedachten Ersatzflächen liegen; wie sich die Vergleiche der Fruchtbarkeit und der gesamten Boden- Qualitäten darstellen; ob und ggf. welche Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Berkersheimer Weg und insbesondere gegenüber der Autobahn A 661 vorgesehen sind. Begründung: Bei einer Umsetzung des Bebauungsplans und bei einer anschließenden Bebauung sind erhebliche Existenzfragen für die Gärtnereien und Fragen der Lebensqualität der Bewohner des Neubaugebietes, insbesondere beim Lärmschutz, angesprochen.