Vorgesehener Bebauungsplan 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung
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den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und ggf. welche Gärtnereien er bereits kontaktiert hat; wie sich die einzelnen Gärtnerei-Besitzer zu den Umzugsplänen stellen; wie sich die Größenverhältnisse der vorhandenen (evtl. gepachteten) Flächen zu den vorgesehenen Ersatzflächen darstellen; wo die angedachten Ersatzflächen liegen; wie sich die Vergleiche der Fruchtbarkeit und der gesamten Boden- Qualitäten darstellen; ob und ggf. welche Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Berkersheimer Weg und insbesondere gegenüber der Autobahn A 661 vorgesehen sind. Begründung: Bei einer Umsetzung des Bebauungsplans und bei einer anschließenden Bebauung sind erhebliche Existenzfragen für die Gärtnereien und Fragen der Lebensqualität der Bewohner des Neubaugebietes, insbesondere beim Lärmschutz, angesprochen.
Inhalt
Antrag vom 02.02.2014, OF 738/9
Betreff: Vorgesehener Bebauungsplan 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und ggf. welche Gärtnereien er bereits kontaktiert hat; wie sich die einzelnen Gärtnerei-Besitzer zu den Umzugsplänen stellen; wie sich die Größenverhältnisse der vorhandenen (evtl. gepachteten) Flächen zu den vorgesehenen Ersatzflächen darstellen; wo die angedachten Ersatzflächen liegen; wie sich die Vergleiche der Fruchtbarkeit und der gesamten Boden- Qualitäten darstellen; ob und ggf. welche Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Berkersheimer Weg und insbesondere gegenüber der Autobahn A 661 vorgesehen sind.
Begründung: Bei einer Umsetzung des Bebauungsplans und bei einer anschließenden Bebauung sind erhebliche Existenzfragen für die Gärtnereien und Fragen der Lebensqualität der Bewohner des Neubaugebietes, insbesondere beim Lärmschutz, angesprochen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2014Sie sind hierOFOF 738/9Vorgesehener Bebauungsplan 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. Februar 2014VV 942Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungAnfrage
- 5. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 612Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 2. zu a): CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) zu b): CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu c): CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) zu d): Einstimmige Annahme