Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung
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Auskunftsersuchen vom 13.02.2014, V 942 entstanden aus Vorlage: OF 738/9 vom 02.02.2014
Betreff: Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Vorgang: M 15/14 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. ob und gegebenenfalls welche Gärtnereien er bereits kontaktiert hat; 2. ob und gegebenenfalls welche Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Berkersheimer Weg und insbesondere gegenüber der Autobahn A 661 vorgesehen sind.
Begründung: Bei einer Umsetzung des Bebauungsplans und bei einer anschließenden Bebauung sind erhebliche Existenzfragen für die Gärtnereien und Fragen der Lebensqualität der Bewohner des Neubaugebietes, insbesondere beim Lärmschutz, angesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2014OFOF 738/9Vorgesehener Bebauungsplan 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. Februar 2014Sie sind hierVV 942Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungAnfrage
- 5. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 612Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen