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Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung

Vorlagentyp: V
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 13.02.2014, V 942 entstanden aus Vorlage: OF 738/9 vom 02.02.2014

Betreff: Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Vorgang: M 15/14 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. ob und gegebenenfalls welche Gärtnereien er bereits kontaktiert hat; 2. ob und gegebenenfalls welche Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Berkersheimer Weg und insbesondere gegenüber der Autobahn A 661 vorgesehen sind.

Begründung: Bei einer Umsetzung des Bebauungsplans und bei einer anschließenden Bebauung sind erhebliche Existenzfragen für die Gärtnereien und Fragen der Lebensqualität der Bewohner des Neubaugebietes, insbesondere beim Lärmschutz, angesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2014OFOF 738/9Vorgesehener Bebauungsplan 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 13. Februar 2014Sie sind hier
    VV 942Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung
    Anfrage
  3. 5. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 612Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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