Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 612
Betreff: Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Seitens des Magistrats gab es in der Vergangenheit Gespräche mit den Inhabern der Gärtnereien. Diese wurden von beiden Seiten zu unterschiedlichen Fragestellungen initiiert. Ausgangspunkt waren Planungen für eine Umnutzung der Flächen. Im Hinblick auf das jetzt vorgesehene Bebauungsplanverfahren müssen diese Gespräche mit dem konkreten Ziel der Entwicklung von Wohnbauland an diesem Standort fortgesetzt werden. In jedem Fall sind die Gärtnereien sowie alle weiteren Grundstückseigentümer intensiv in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Belange der Gewerbebetriebe sind zu berücksichtigen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden unter anderem die Schallimmissionen gutachterlich untersucht. Entsprechend der Ergebnisse sind Maßnahmen hinsichtlich des Schallschutzes vorzusehen. Dies könnte z. B. die Erhöhung und Verlängerung der Schallschutzwälle bzw. Schallschutzwände entlang der Bundesautobahn A661 sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2014OFOF 738/9Vorgesehener Bebauungsplan 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. Februar 2014VV 942Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungAnfrage
- 5. Mai 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 612Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab