Frankfurt macht Schule ... durch Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwiefern es beim Übergang von Klasse 4 nach 5 im Schuljahr 2015/2016 zu Missständen an den heimischen Gymnasien gekommen ist. Dies ist insofern für die Kommune Frankfurt am Main bedeutend, als § 70 HSchG [Aufnahme in die Schule] auf den Schulentwicklungsplan rekurriert. Begründung: Presseberichte und Äußerungen von Eltern lassen die Vermutung aufkommen, dass in der Flut der überproportionalen Gymnasialanmeldungen es den Schulen in Teilen schwerfiel, § 70 (4) Satz 1 HSchG ("Voraussetzungen und Verfahren für die Aufnahme in eine Schule werden durch Rechtsverordnung näher geregelt") adäquat umzusetzen. Auch wenn es sich hier um landesgesetzliche Regelungen handelt, steht die Kommune als Schulträger in obligater Verantwortung - zumal zu erwarten ist, dass sich entsprechende Phänomene aufgrund der SuSZahlen bei den Gymnasialanmeldungen auch in den nächsten Schuljahren wiederholen werden.
Inhalt
Antrag vom 29.06.2015, OF 721/2
Betreff: Frankfurt macht Schule . . durch Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwiefern es beim Übergang von Klasse 4 nach 5 im Schuljahr 2015/2016 zu Missständen an den heimischen Gymnasien gekommen ist. Dies ist insofern für die Kommune Frankfurt am Main bedeutend, als § 70 HSchG [Aufnahme in die Schule] auf den Schulentwicklungsplan rekurriert.
Begründung: Presseberichte und Äußerungen von Eltern lassen die Vermutung aufkommen, dass in der Flut der überproportionalen Gymnasialanmeldungen es den Schulen in Teilen schwerfiel, § 70 (4) Satz 1 HSchG ("Voraussetzungen und Verfahren für die Aufnahme in eine Schule werden durch Rechtsverordnung näher geregelt") adäquat umzusetzen. Auch wenn es sich hier um landesgesetzliche Regelungen handelt, steht die Kommune als Schulträger in obligater Verantwortung - zumal zu erwarten ist, dass sich entsprechende Phänomene aufgrund der SuSZahlen bei den Gymnasialanmeldungen auch in den nächsten Schuljahren wiederholen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juni 2015Sie sind hierOFOF 721/2Frankfurt macht Schule ... durch Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. September 2015OMOM 4391Frankfurt macht Schule ... durch Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5Direktanregung
- 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1758Frankfurt macht Schule.durch Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP zu 4. Annahme bei Enthaltung FDP zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung) zu 7. Einstimmige Annahme