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Frankfurt macht Schule ... durch Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Transparenz und Rechtssicherheit bezüglich der Zugangsregelungen der Schulen beim Übergang von Klasse 4 nach 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwiefern es beim Übergang von Klasse 4 nach 5 im Schuljahr 2015/2016 zu Missständen an den heimischen Gymnasien gekommen ist. Dies ist insofern für die Kommune Frankfurt am Main bedeutend, als § 70 HSchG [Aufnahme in die Schule] auf den Schulentwicklungsplan rekurriert. Begründung: Presseberichte und Äußerungen von Eltern lassen die Vermutung aufkommen, dass in der Flut der überproportionalen Gymnasialanmeldungen es den Schulen in Teilen schwerfiel, § 70 (4) Satz 1 HSchG ("Voraussetzungen und Verfahren für die Aufnahme in eine Schule werden durch Rechtsverordnung näher geregelt") adäquat umzusetzen. Auch wenn es sich hier um landesgesetzliche Regelungen handelt, steht die Kommune als Schulträger in obligater Verantwortung - zumal zu erwarten ist, dass sich entsprechende Phänomene aufgrund der SuSZahlen bei den Gymnasialanmeldungen auch in den nächsten Schuljahren wiederholen werden.

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