Priorisierung der Sanierung der Spielplätze im Frankfurter Westen
Begründung
Spielplätze im Frankfurter Westen Vorgang: OA 143/22 OBR 6; ST 2085/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Stellungnahme des Magistrats ST 2085 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: Zum Antrag des Ortsbeirates 6, die Spielplätze in den westlichen Stadtteilen zu priorisieren, führt das Dezernat X aus, dass es nicht angebracht sei, einzelne Stadtteile bevorzugt zu behandeln und dass es selbstverständlich sein sollte, die notwendigen Sanierungen gleichmäßig über das Stadtgebiet zu verteilen. Diese Stellungnahme verkennt, dass es in den einzelnen Stadtteilen aufgrund der gegebenen sozio-ökonomischen Verhältnissen, einen unterschiedlichen Bedarf an Freizeitflächen für Kinder und Jugendlichen. Es wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und somit ermessensfehlerhaft, nicht solche Stadtteile zu priorisieren, bei denen es aufgrund der sozio-ökonomischen Gegebenheiten einen besonderen Bedarf an intakten Spielplätzen gibt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, den unterschiedlichen Bedarf der Stadtteile an intakten Spielplätzen zu berücksichtigen und mitzuteilen, wie er diesen Aspekt bei der Verteilung der Haushaltsmittel für die Instandsetzung von Freizeitanlagen berücksichtigt.