Bebauungsplan Nr 876 - Nördlich an der Wolfsweide - Aufstellungsbeschluss
Begründung
Aufstellungsbeschluss Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M12 mit folgender Maßgabe zu beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Ziele und den Zweck der Planung unter Berücksichtigung und Einbeziehung der unten angeführten Punkte dem Ortsbeirat 10 vorzustellen und zu erläutern. Das in der M12 angedachte Gebiet liegt in Preungesheim, dass mir dem Frankfurter Bogen, das zweitgrößte Neubaugebiet Frankfurts, mit New Betts, mit der Homburger Landstr.148 und weiteren Verdichtungen bereits einen großen Beitrag für die Stadt Frankfurt gestellt hat. In den letzten 12 Jahren hat sich die Bevölkerung des Stadtteiles verdoppelt. Um den Bedarf an Wohnraum zu decken wird Preungesheim auch weiterhin seinen Beitrag leisten. Die damit verbundenen Belastungen dürfen sich nicht grundsätzlich und dauerhaft negativ auf den Stadtteil auswirken, deshalb werden im Vorfeld die Bedenken und Sorgen der Bürger ernst genommen und berücksichtigt. Die Auflösung einer Kleingartenanlage hat enorme Konsequenzen. Der hohe integrative und soziale Wert der Kleingartenanlage wird unterschätzt. Die vorhandene Kleingartenanlage soll deshalb grundsätzlich erhalten bleiben. Der Kleingartenverein hat bereits für Anbindung des Stadtteils an die Linie 18 einen wesentlichen Beitrage geleistet und etliche Gartenparzellen aufgeben müssen. Zudem ist der Kleingarten einer der letzten zusammenhängenden Grünflächen im Stadtteil. Die seit 1963 bestehende Anlage wurde auf Trümmerschutt aus dem 2. Weltkrieg gebaut. Welche Konsequenzen hätte dies für eine Bebauung, wer trüge die Kosten? Lärmschutz an der Autobahn Welche Maßnahmen werden notwendig und wer soll die Kosten tragen? Weitere 450 Wohneinheiten würden große Auswirkungen auf Kinderbetreuung und Beschulung haben. Wie sollen die notwendigen zusätzlichen Kapazitäten, bei bereits vorhanden Engpässen im Stadtteil zur Verfügung gestellt werden?