Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich an der Wolfsweide - Aufstellungsbeschluss
Begründung
Wolfsweide - Aufstellungsbeschluss Dem Magistratsvortrag M 12/2014 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Kleingartenanlage Wolfsweide erhalten wird. Der Magistrat wird gebeten bei der Entwicklung des Bebauungsplans zu überprüfen, ob das entfallende Wohnbaupotenzial innerhalb des Planungsgebietes teilweise ausgeglichen werden kann. Begründung: Die Kleingartenanlage Wolfsweide zeichnet sich nicht nur durch einen sehr guten Pflegezustand aus. Eine große Anzahl Obstbäume und Lebensmittelpflanzen weisen auf intensive Nutzung hin. Überdurchschnittlich ist nicht nur die Anzahl der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die in unmittelbarer Umgebung wohnen, sondern auch der Anteil der Vereinsmitglieder mit Migrationshintergrund und der Anteil der älteren Menschen, die über Jahrzehnte ihre Gärten Nutzen und pflegen. Ökologisch ließen sich für diese Anlage langfristig gesehen zwar sicher Kompensationen darstellen. Für die soziale Funktion dieser Anlage und des Vereins für das Quartier gilt das jedoch nicht. Die soziale Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, soll an dieser Stelle nicht zur Schwächung einer anderen sozialen Struktur führen. Die Kleingartenanlage ist daher zur Stärkung des Quartiers zu erhalten. Es soll jedoch im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplans überprüft werden, ob es möglich ist, das dadurch entfallende Wohnbaupotenzial an anderer Stelle auszugleichen. Dabei wären etwa die Breite des "Grünen Bandes Preungesheim" und das Maß der baulichen Nutzung im verbleibenden Plangebiet in Betracht zu ziehen.