Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide
Begründung
der Wolfsweide Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 876 wird sichergestellt, dass die Kleingärten des Kleingartenvereins "An der Wolfsweide e.V." am oberen Marbachweg erhalten bleiben und stattdessen geprüft wird, ob die hierfür Am Bogen vorgesehen Ausgleichsflächen nicht einer Bebauung zugeführt werden können. Außerdem sind die als Ausgleichsflächen neu angelegten Streuobstwiesen entlang der Straßenbahntrasse 18 in dem geplanten Baugebiet im Rahmen des Grünzuges unbedingt zu erhalten. Begründung: Es macht keinen Sinn, die bestehende Kleingartensiedlung in den nicht weit entfernten Bogen auszulagern. Die dortigen Flächen sind durch die Straßenbahn 18 ebenfalls erschlossen, allerdings sind die dortigen Gelände nicht in einem gepflegten Zustand wie die bestehenden Kleingärten. Diese Gelände sollten nur für Kleingärten genutzt werden, damit die Wohnbebauung im Bogen einen gewissen Abstand zur A 661 einhält. Auch die Kleingärten des Kleingartenvereins "An der Wolfsweide e.V." am oberen Marbachweg reichen aber bis unmittelbar an die A 661 heran, ohne dass dort eine für eine Wohnbebauung erforderliche Lärmschutzwand bestände. Eine solche ist am Bogen dagegen bereits vorhanden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob man statt einer Verlagerung der Kleingärten nicht lieber gleich eine Bebauung der Ausweichsfläche im Bogen, der durch schöne Parks glücklicherweise sehr grün ist, ins Auge fassen sollte. Eine Bebauung der frisch angelegten Streuobstwiesen ist auf jeden Fall zu vermeiden, weil solche Wiesen, bis sie ihren ökologischen Zweck erfüllen können, eine gewisse Wachstumszeit brauchen.