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Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

der Wolfsweide Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im Rahmen der Planungen des künftigen Neubaugebietes gemäß der Magistratsvorlage M 12 B-Plan Nr. 876 "nördlich An der Wolfsweide" folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Die vorhandene Kleingartenanlage des KGV "An der Wolfsweide" soll erhalten bleiben,
  2. Mit dem Land Hessen sind (gegebenfalls erneut) Verhandlungen aufzunehmen, um eine Wohnbebauung südlich der Preungesheimer Justizvollzugsanstalten zu ermöglichen; eventuell kann so Wohnraum zum Beispiel für Justizangestellte sowie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden und die Kleingartenanlage "An der Wolfsweide" erhalten bleiben,
  3. Der Individualverkehr und der Bauverkehr sollen über die Friedberger Landstraße zur BAB 661 geführt werden,
  4. Die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des ruhenden und des fließenden Verkehrs in dem Neubaugebiet sowie dessen Umfeld sind zu berücksichtigen; dabei dürfen insbesondere die Auswirkungen des Durchgangsverkehrs nicht unterschätzt werden, vorhandene Wohnstraßen sind entsprechend zu schützen,
  5. Die Belange der Landwirtschaft sind langfristig zu sichern; soweit Ausgleichsflächen nicht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestellt werden können, sind die betroffenen Landwirte in Ausgleichsmaßnahmen dauerhaft einzubinden,
  6. Die vorhandenen Wohnstrukturen in der Nachbarschaft sollen berücksichtigt werden,
  7. Ausreichend Grün- und Freiflächen, auch zur Nutzung durch Kinder und Jugendliche, sind vorzusehen,
  8. Bei Randbebauungen sollen Einfamilienhäuser gebaut werden.