Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
der Wolfsweide Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im Rahmen der Planungen des künftigen Neubaugebietes gemäß der Magistratsvorlage M 12 B-Plan Nr. 876 "nördlich An der Wolfsweide" folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Die vorhandene Kleingartenanlage des KGV "An der Wolfsweide" soll erhalten bleiben,
- Mit dem Land Hessen sind (gegebenfalls erneut) Verhandlungen aufzunehmen, um eine Wohnbebauung südlich der Preungesheimer Justizvollzugsanstalten zu ermöglichen; eventuell kann so Wohnraum zum Beispiel für Justizangestellte sowie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden und die Kleingartenanlage "An der Wolfsweide" erhalten bleiben,
- Der Individualverkehr und der Bauverkehr sollen über die Friedberger Landstraße zur BAB 661 geführt werden,
- Die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des ruhenden und des fließenden Verkehrs in dem Neubaugebiet sowie dessen Umfeld sind zu berücksichtigen; dabei dürfen insbesondere die Auswirkungen des Durchgangsverkehrs nicht unterschätzt werden, vorhandene Wohnstraßen sind entsprechend zu schützen,
- Die Belange der Landwirtschaft sind langfristig zu sichern; soweit Ausgleichsflächen nicht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestellt werden können, sind die betroffenen Landwirte in Ausgleichsmaßnahmen dauerhaft einzubinden,
- Die vorhandenen Wohnstrukturen in der Nachbarschaft sollen berücksichtigt werden,
- Ausreichend Grün- und Freiflächen, auch zur Nutzung durch Kinder und Jugendliche, sind vorzusehen,
- Bei Randbebauungen sollen Einfamilienhäuser gebaut werden.