Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18 Der Magistrat erklärt in der Stellungnahme ST 511, dass er die Möglichkeit prüfen wird, gegen den in der Ortsbeiratsanregung genannten Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums rechtlich vorzugehen. Erfreulicherweise sieht auch der Magistrat in dem Erlass ein Hindernis für die Durchführung einer bürgernahen Verkehrspolitik, da der Erlass zum Beispiel den Schutz der Wohngebiete gegen Durchfahrtsverkehr erheblich erschwert.
Inhalt
Antrag vom 20.05.2018, OF 527/10
Betreff: Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18 Der Magistrat erklärt in der Stellungnahme ST 511, dass er die Möglichkeit prüfen wird, gegen den in der Ortsbeiratsanregung genannten Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums rechtlich vorzugehen. Erfreulicherweise sieht auch der Magistrat in dem Erlass ein Hindernis für die Durchführung einer bürgernahen Verkehrspolitik, da der Erlass zum Beispiel den Schutz der Wohngebiete gegen Durchfahrtsverkehr erheblich erschwert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob er nunmehr eine Möglichkeit sieht rechtlich gegen den Erlass vorzugehen und wenn ja, wann diese Maßnahmen vollzogen werden? Der Magistrat wird gebeten sich auch auf politischer Ebene bei den Bundes- und Landesgesetzgebern zu wehren. Denn verkehrspolitische Angelegenheiten mit dieser Tragweite, sollten nicht durch reine Verwaltungsakte, ohne parlamentarische Beteiligung verfügt werden!
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 14. August 2017STST 1477Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellenStellungnahme
- 21. August 2017OFOF 357/10Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am HeiligenstockwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017OMOM 2018Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am HeiligenstockwegDirektanregung
- 5. März 2018STST 511Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am HeiligenstockwegStellungnahme
- 20. Mai 2018Sie sind hierOFOF 527/10Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juni 2018OMOM 3273Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)Direktanregung
- 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1843Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)Stellungnahme
- 27. November 2018OFOF 658/10Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2018OMOM 4023Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulierenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme