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Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18 Der Magistrat erklärt in der Stellungnahme ST 511, dass er die Möglichkeit prüfen wird, gegen den in der Ortsbeiratsanregung genannten Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums rechtlich vorzugehen. Erfreulicherweise sieht auch der Magistrat in dem Erlass ein Hindernis für die Durchführung einer bürgernahen Verkehrspolitik, da der Erlass zum Beispiel den Schutz der Wohngebiete gegen Durchfahrtsverkehr erheblich erschwert.

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