Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am Heiligenstockweg
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Neues zu Bischofsweg per E-MailBegründung
ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am Heiligenstockweg Vorgang: ST 1477/17 In der Stellungnahme 1477 vom 14.08.2017 wird erläutert, dass weder die RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) noch die StVO die Einsatzkriterien für die Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel (Pförtnerampel) abschließend regeln. Ob Bürgerinnen und Bürger durch eine solche Ampel wirksam entlastet werden - wie am Heiligenstockweg nach dem versuchsweisen Aufstellen der dortigen Ampel geschehen - entscheidet demnach das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ganz bürokratisch nach Wohlwollen im Rahmen eines ergänzenden Einführungserlasses. Dies steht im Widerspruch zum einstimmigen Beschluss des Ortsbeirats, am Heiligenstockweg nach der erfolgten Versuchsphase auf Dauer eine entsprechende Ampel (mit kleineren Verbesserungsvorschlägen) einzurichten. Außerdem bedeutet dies eine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern, da die entsprechende Pförtnerampeleinrichtung am Bischofsweg in Sachsenhausen weiterhin bestehen darf.
Inhalt
Antrag vom 21.08.2017, OF 357/10
Betreff: Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am Heiligenstockweg Vorgang: ST 1477/17 In der Stellungnahme 1477 vom 14.08.2017 wird erläutert, dass weder die RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) noch die StVO die Einsatzkriterien für die Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel (Pförtnerampel) abschließend regeln. Ob Bürgerinnen und Bürger durch eine solche Ampel wirksam entlastet werden - wie am Heiligenstockweg nach dem versuchsweisen Aufstellen der dortigen Ampel geschehen - entscheidet demnach das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ganz bürokratisch nach Wohlwollen im Rahmen eines ergänzenden Einführungserlasses. Dies steht im Widerspruch zum einstimmigen Beschluss des Ortsbeirats, am Heiligenstockweg nach der erfolgten Versuchsphase auf Dauer eine entsprechende Ampel (mit kleineren Verbesserungsvorschlägen) einzurichten. Außerdem bedeutet dies eine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern, da die entsprechende Pförtnerampeleinrichtung am Bischofsweg in Sachsenhausen weiterhin bestehen darf. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, gegen den Einführungserlass mit dem jetzigen Wortlaut Einspruch einzulegen, damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Berkersheim vor Schleichverkehr geschützt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 14. August 2017STST 1477Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellenStellungnahme
- 21. August 2017Sie sind hierOFOF 357/10Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am HeiligenstockwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017OMOM 2018Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am HeiligenstockwegDirektanregung
- 5. März 2018STST 511Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am HeiligenstockwegStellungnahme
- 20. Mai 2018OFOF 527/10Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juni 2018OMOM 3273Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)Direktanregung
- 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1843Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)Stellungnahme
- 27. November 2018OMOM 4023Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulierenDirektanregung
- 27. November 2018OFOF 658/10Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulierenOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)