Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18 Der Magistrat erklärt in der Stellungnahme vom 05.03.2018, ST 511, dass er die Möglichkeit prüfen wird, gegen den in der Ortsbeiratsanregung genannten Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums rechtlich vorzugehen. Erfreulicherweise sieht auch der Magistrat in dem Erlass ein Hindernis für die Durchführung einer bürgernahen Verkehrspolitik, da der Erlass zum Beispiel den Schutz von Wohngebieten gegen Durchfahrtsverkehr erheblich erschwert.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 527/10 vom 20.05.2018
Betreff: Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18 Der Magistrat erklärt in der Stellungnahme vom 05.03.2018, ST 511, dass er die Möglichkeit prüfen wird, gegen den in der Ortsbeiratsanregung genannten Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums rechtlich vorzugehen. Erfreulicherweise sieht auch der Magistrat in dem Erlass ein Hindernis für die Durchführung einer bürgernahen Verkehrspolitik, da der Erlass zum Beispiel den Schutz von Wohngebieten gegen Durchfahrtsverkehr erheblich erschwert. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu berichten, ob er nunmehr eine Möglichkeit sieht, rechtlich gegen den Erlass vorzugehen und wenn ja, wann diese Maßnahmen vollzogen werden? Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, sich auch auf politischer Ebene bei den Bundes- und Landesgesetzgebern zu wehren, denn verkehrspolitische Angelegenheiten mi t dieser Tragweite sollten nicht durch reine Verwaltungsakte, ohne parlamentarische Beteiligung, verfügt werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2017STST 1477Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellenStellungnahme
- 21. August 2017OFOF 357/10Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am HeiligenstockwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017OMOM 2018Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am HeiligenstockwegDirektanregung
- 5. März 2018STST 511Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am HeiligenstockwegStellungnahme
- 20. Mai 2018OFOF 527/10Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3273Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)Direktanregung
- 17. September 2018STST 1843Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)Stellungnahme
- 27. November 2018OMOM 4023Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulierenDirektanregung
- 27. November 2018OFOF 658/10Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. März 2019Antwort des Magistrats · nach 82 WochenSTST 550Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats