Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1843
Betreff: Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Eine durch den Magistrat vorgenommene rechtliche Prüfung hat ergeben, dass ein Vorgehen gegen den Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 nicht möglich ist. Der Grund dafür ist, dass es sich um eine generell-abstrakte Weisung zur Ausführung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ohne unmittelbare Rechtswirkung nach außen handelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2017STST 1477Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellenStellungnahme
- 21. August 2017OFOF 357/10Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am HeiligenstockwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017OMOM 2018Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am HeiligenstockwegDirektanregung
- 5. März 2018STST 511Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am HeiligenstockwegStellungnahme
- 20. Mai 2018OFOF 527/10Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juni 2018OMOM 3273Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)Direktanregung
- 17. September 2018Sie sind hierSTST 1843Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)Stellungnahme
- 27. November 2018OMOM 4023Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulierenDirektanregung
- 27. November 2018OFOF 658/10Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. März 2019Antwort des Magistrats · nach 82 WochenSTST 550Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab