Bundesförderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel"
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat prüft, welche Maßnahmen zur Bewerbung um Mittel aus dem Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel ergriffen wurden und noch ergriffen werden. Ziel ist es, die Projekte im Ortsbezirk 2 zu fördern, um die Klimaanpassung und den Klimaschutz zu verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
zu prüfen und berichten mit welchen Maßnahmen sich die Stadt Frankfurt bisher um Mittel aus dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" beworben hat und bis zum Einsendeschluss am 15.10.22 noch bewerben wird. Projekte im Ortsbezirk 2 sind hierbei besonders zu beachten.
die investiven Anteile der beiden Projekte aus den Etatanträgen EA 124 "Klimaturm wieder errichten - Teil 2" sowie EA 125 "Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Vorhergehender Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen" des OBR 2 als Projektskizze auszuarbeiten und beim Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" einzureichen.
Begründung
Mit dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" sollen investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen "Klima- und Transformationsfonds" (ehemals Energie- und Klimafonds) werden im Haushaltsjahr 2022 bewilligt und stehen in den Jahren 2022 bis 2025 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Beide vom OBR vorgeschlagenen und mutmaßlich aus finanziellen Gründen nicht von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Projekte passen in dieses Förderprogramm. Der Klimaturm (EA 124) trägt zur Klimaanpassung eines stark aufgeheizten und belebten urbanen Platzes bei. Die im Etatantrag EA 125 beschriebenen Maßnahmen mit dem Ziel "Keine Straße ohne Bäume" sind investitionsvorbereitende Maßnahmen für mehr städtische Bäume. Auch dies ist im Förderprogramm enthalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. August 2022 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.09.2022 im OBR 2 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme