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Bundesförderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel"

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten mit welchen Maßnahmen sich die Stadt Frankfurt bisher um Mittel aus dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" beworben hat und bis zum Einsendeschluss am 15.10.22 noch bewerben wird. Projekte im Ortsbezirk 2 sind hierbei besonders zu beachten. die investiven Anteile der beiden Projekte aus den Etatanträgen EA 124 "Klimaturm wieder errichten - Teil 2" sowie EA 125 "Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Vorhergehender Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen" des OBR 2 als Projektskizze auszuarbeiten und beim Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" einzureichen.

Begründung

Mit dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" sollen investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen "Klima- und Transformationsfonds" (ehemals Energie- und Klimafonds) werden im Haushaltsjahr 2022 bewilligt und stehen in den Jahren 2022 bis 2025 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Beide vom OBR vorgeschlagenen und mutmaßlich aus finanziellen Gründen nicht von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Projekte passen in dieses Förderprogramm. Der Klimaturm (EA 124) trägt zur Klimaanpassung eines stark aufgeheizten und belebten urbanen Platzes bei. Die im Etatantrag EA 125 beschriebenen Maßnahmen mit dem Ziel "Keine Straße ohne Bäume" sind investitionsvorbereitende Maßnahmen für mehr städtische Bäume. Auch dies ist im Förderprogramm enthalten.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

13
13. Sitzung OBR 2
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen