Bundesförderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" Klima- und Transformationsfonds
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die bisherigen und zukünftigen Maßnahmen zur Bewerbung um Mittel aus dem Bundesförderprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel zu prüfen und zu berichten. Dies ist wichtig, um die Stadt Frankfurt bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten zu unterstützen.
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Status nicht sicher bestimmbar
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- zu prüfen und zuberichten, mit welchen Maßnahmen sich die Stadt Frankfurt bisher um Mittel aus dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" beworben hat und bis zum Einsendeschluss am 15.10.2022 noch bewerben wird. Projekte im Ortsbezirk 2 sind hierbei besonders zu beachten;
- die investiven Anteile der beiden Projekte aus den Etatanträgen vom 21.03.2022, EA 124, "Klimaturm wieder errichten - Teil 2" sowie EA 125, "Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Vorhergehender Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen" des Ortsbeirates 2 als Projektskizze auszuarbeiten und beim Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" einzureichen.
Begründung
Mit dem Bundesprogramm ‚Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel' sollen investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen ‚Klima- und Transformationsfonds' (ehemals Energie- und Klimafonds) werden im Haushaltsjahr 2022 bewilligt und stehen in den Jahren 2022 bis 2025 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Beide vom Ortbeirat vorgeschlagenen und mutmaßlich aus finanziellen Gründen nicht von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Projekte passen in dieses Förderprogramm. Der Klimaturm (Etatantrag EA 124) trägt zur Klimaanpassung eines stark aufgeheizten und belebten urbanen Platzes bei. Die im Etatantrag vom 21.03.2022, EA 125, beschriebenen Maßnahmen mit dem Ziel "Keine Straße ohne Bäume" sind investitionsvorbereitende Maßnahmen für mehr städtische Bäume. Auch dies ist im Förderprogramm enthalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. September 2022 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Der Magistrat antwortete am 31. Oktober 2022 mit der Stellungnahme ST 2526. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 7 Wochen.