Frankfurter Gaslaternen erhalten
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBegründung
Die Stadtverordneten werden gebeten, die M 69 abzulehnen. Begründung: Die vom Magistrat vorgeschlagene Maßnahme, sukzessive die Straßen-Gasleuchten durch strombetriebene Straßenleuchten auszutauschen, wird in gravierender Weise die Atmosphäre des öffentlichen Raums beeinflussen. Licht hat eine äußerst wichtige Bedeutung für die Psyche der Menschen. Gasleuchten spenden ein angenehmes, gedämpftes und dennoch helles Licht. Es stört nicht und vermittelt dennoch in der Dunkelheit das Gefühl der Sicherheit. Grelles Licht wird diese Situation und Stimmung im öffentlichen Raum nachhaltig verändern. Stromleuchten, insbesondere LED-Leuchten, können die Lichtfähigkeit von Gasleuchten noch lange nicht erreichen. Die Begründung des Austauschs liegt bei den Kosten (Anfälligkeit, Betriebsführungskosten, Energiekosten). Abgesehen davon, dass der Umbau mit den veranschlagten Kosten von insgesamt 58,304 Millionen Euro auf 12 Jahre umgelegt werden müsste auf die veranschlagten Energiekosten, werden Argumente vorgetragen, die genau so auch auf Stromleuchten zutreffen könnten (Monopolanbieter, Sonderanfertigungen, stark erhöhte Preise, langfristige Versorgungssicherheit nicht sicher gewährleistet). Und: auch bei Stromleuchten gibt es ein Entsorgungsproblem und Entsorgungskosten, die nicht angegeben worden sind. Fazit: Licht im öffentlichen Raum darf nicht primär nach Kostengesichtspunkten, sondern nach Gesichtspunkten des menschlichen Wohlbefindens und der öffentlichen Atmosphäre gestaltet werden. Frankfurt sollte deshalb an der Gasbeleuchtung der Straßen festhalten.
Inhalt
Antrag vom 09.04.2014, OF 379/7
Betreff: Frankfurter Gaslaternen erhalten Die Stadtverordneten werden gebeten, die M 69 abzulehnen.
Begründung: Die vom Magistrat vorgeschlagene Maßnahme, sukzessive die Straßen-Gasleuchten durch strombetriebene Straßenleuchten auszutauschen, wird in gravierender Weise die Atmosphäre des öffentlichen Raums beeinflussen. Licht hat eine äußerst wichtige Bedeutung für die Psyche der Menschen. Gasleuchten spenden ein angenehmes, gedämpftes und dennoch helles Licht. Es stört nicht und vermittelt dennoch in der Dunkelheit das Gefühl der Sicherheit. Grelles Licht wird diese Situation und Stimmung im öffentlichen Raum nachhaltig verändern. Stromleuchten, insbesondere LED-Leuchten, können die Lichtfähigkeit von Gasleuchten noch lange nicht erreichen. Die Begründung des Austauschs liegt bei den Kosten (Anfälligkeit, Betriebsführungskosten, Energiekosten). Abgesehen davon, dass der Umbau mit den veranschlagten Kosten von insgesamt 58,304 Millionen Euro auf 12 Jahre umgelegt werden müsste auf die veranschlagten Energiekosten, werden Argumente vorgetragen, die genau so auch auf Stromleuchten zutreffen könnten (Monopolanbieter, Sonderanfertigungen, stark erhöhte Preise, langfristige Versorgungssicherheit nicht sicher gewährleistet). Und: auch bei Stromleuchten gibt es ein Entsorgungsproblem und Entsorgungskosten, die nicht angegeben worden sind. Fazit: Licht im öffentlichen Raum darf nicht primär nach Kostengesichtspunkten, sondern nach Gesichtspunkten des menschlichen Wohlbefindens und der öffentlichen Atmosphäre gestaltet werden. Frankfurt sollte deshalb an der Gasbeleuchtung der Straßen festhalten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. April 2014Sie sind hierOFOF 379/7Frankfurter Gaslaternen erhaltenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 17. Juni 2014OAOA 522Frankfurter Gaslaternen erhalten Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69Anregung
- 20. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 45 WochenBB 64Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 6.Magistratsbericht
- 5. März 2015OFOF 507/7Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von GasleuchtenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 10. März 2015OAOA 611Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 64Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE, FREIE WÄHLER, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Zustimmung) zu 2. SPD, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER und FDP